Lärmminderungsplanung

Lärmaktionsplan© Stadt Braunschweig

Lärmminderung ist eines der wichtigsten Umweltschutzziele der Europäischen Union. Wie in vielen anderen Bereichen auch sollen die entsprechenden Kartierungen und Planungen EU-weit nach einheitlichen Vorgaben und Verfahrensweisen vorgenommen werden. Dazu wurde im Jahr 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Richtlinie verabschiedet, die grundsätzliche Vorgaben für die Lärmminderungsplanung macht. Die Anforderungen dieser „Umgebungslärmrichtlinie“ wurden 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Teil 6 integriert und durch eine Verordnung in den letzten Jahren ergänzt. Die rechtlichen Regelungen zielen auf die Bekämpfung von Lärm ab, der die Bevölkerung in ihrer Wohnumgebung und in ruhigen und schützenswerten Bereichen beeinträchtigt.

Die Richtlinie fordert für Ballungsräume wie Braunschweig die Erarbeitung „strategischer Lärmkarten“ und die Erstellung eines Lärmaktionsplans.

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