Corona-Hilfsfonds der Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig hat einen vier Millionen Euro umfassenden kommunalen Hilfsfonds für von der Corona-Virus-Pandemie existenziell betroffene Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Kultureinrichtungen und weitere Einrichtungen geschaffen. Darüber hinaus können freiberufliche Künstler*innen für in Folge der Corona-Pandemie abgesagte Engagements, Ausstellungen o. ä. eine Zuwendung erhalten.
Die Förderung für den Bereich Wirtschaft (Unternehmen, Selbstständige, etc.) ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen können weiterhin Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds stellen.
Informationen zum Corona-Kulturhilfsfonds
Neu für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende:
Die Stadt Braunschweig hat den im April 2020 eingerichteten Corona-Kulturhilfsfonds angepasst und erhöht den Förderumfang für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende.
Dies hat der Verwaltungsausschuss am 08.12.2020 beschlossen.
Bitte beachten Sie:
- Aufgrund der Überschneidung des Corona-Kulturhilfsfonds mit den Novemberhilfen des Bundes, kann die städtische Förderung für entgangene Einnahmen und ausgefallene Engagements im November und Dezember 2020 nur gewährt werden, wenn keine Antragsberechtigung im Rahmen der Bundeshilfen besteht.
- Für entgangene Gagen und die Atelierförderung ab Januar 2021 bestehen Überschneidungen zur Neustarthilfe des Bundes, so dass für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 eine vorrangige Beantragung der Neustarthilfe beim Bund erfolgen muss. Alternativ muss nachgewiesen werden, warum keine Antragsberechtigung besteht.
Weitere Erläuterungen finden Sie diesbezüglich im Rahmen der Häufig gestellten Fragen (siehe insbesondere Frage 8).
Bitte beachten Sie vor Antragstellung folgende Punkte:
1. Lesen Sie sich das MerkblattPDF-Datei163,55 kB aufmerksam durch.
2. Bei offenen Fragen lesen Sie die häufig gestellten Fragen.
3. Lesen Sie sich bei der Antragstellung alle Hinweise im Formular aufmerksam durch.
Ergänzende Unterlagen
Häufig gestellte Fragen zum Corona-Kulturhilfsfonds
1. Was ist Gegenstand der Förderung?
2. Wer kann einen Antrag stellen?
3. Was sind die Voraussetzungen, um einen Zuschuss erhalten zu können?
4. In welcher Höhe können Zuschüsse gewährt werden?
5. Wie beantrage ich die Corona Soforthilfe Braunschweig?
6. An wen kann ich mich bei Fragen zur Antragsbearbeitung wenden?
7. Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
8. Wie verhält sich der Kulturhilfsfonds zu anderen Soforthilfen (z. B. Novemberhilfe und Neustarthilfe des Bundes)?
9. Welche Kosten können im Finanzierungsplan berücksichtigt werden?
10. Wie kann ich die Bearbeitung beschleunigen?
11. In welcher Reihenfolge werden die Anträge bearbeitet?
Kontakt für die Kulturszene
Fachbereich Kultur und Wissenschaft
Kontakt
Tel.:
0531 4704847
E-Mail-Adresse:
corona-kulturhilfsfonds@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie in dringenden Fällen per E-Mail
Informationen zum Corona-Wirtschaftshilfsfonds
Die Antragstellung für den Corona-Wirtschaftshilfsfonds war bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Betroffene können sich bei Fragen zu den Unterstützungsleistungen von Bund und Land weiterhin an die Beratungs-Hotline der Braunschweig Zukunft GmbH wenden.
Kontakt für die Wirtschaft
Braunschweig Zukunft GmbH
Kontakt
Tel.:
0531 4702020
E-Mail-Adresse:
beratung.hilfsfonds@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Das regionale Beratungsnetzwerk, das die Wirtschaftsförderung zusammen mit zahlreichen Partnern ins Leben rief, berät auch bei Fragen zu finanziellen Unterstützungsleistungen von Bund und Land.