Branchenspezifische Informationen und Tipps
Informationen für die Gastronomiebranche
Gaststättenförderprogramm
Aufgrund der weiterhin schwierigen Lage für die Gastronomie lässt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das Gaststättenförderprogramm mit weiteren 55 Millionen Euro wiederaufleben. Die zusätzlichen Mittel sollen bei Investitionen zur Modernisierung der Betriebe unterstützen.
Das Antragsportal bei der NBank soll voraussichtlich am 10. Dezember erneut öffnen.
Empfehlungen der DEHOGA
Mit branchenspezifischen Handlungsempfehlungen für die Gastronomie unterstützt der DEHOGA Niedersachsen die Betriebe bei der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards.
Mehrwertsteuersenkung
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Google my Business-Eintrag
Zudem haben der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH eine Anleitung erstellt, wie Anbieter durch einen kostenlosen Google my Business-Eintrag ihre Auffindbarkeit im Internet verbessern können.
Auch Google reagiert in der Corona-Krise: Um Nutzern die Suche nach Restaurants mit Lieferservice zu erleichtern, hat das Unternehmen eine neue Funktion in Google Maps eingebaut: Lieferdienste und Abholoptionen in Restaurants werden nun an prominenter Stelle angezeigt. Damit die Lieferdienst- und Mitnahme-Suche für ein Restaurant in Google Maps funktioniert, rät der DeHoGa Betreibern ihren kostenlosen Brancheneintrag auf Google my Business jetzt zu aktualisieren und anzupassen.
Digitale Kontaktnachverfolgung
Seit dem Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 24. Februar müssen bestimmte Betriebe und Einrichtungen, u.a. Gastronomie- oder Beherbergungsbetriebe, einen QR-Code für eine freiwillige Registrierung und Erfassung der Kontaktdaten mit der Corona-Warn-App bereitstellen. Der Vertrag zur Nutzung der LUCA App des Landes Niedersachsen läuft zum 31. März aus.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist hier einsehbar.
Informationen für den Einzelhandel
Aktuelle Zahlen
Digitalisierung des stationären Einzelhandels
Die Digitalisierung nimmt eine immer größere Bedeutung im Lebens- und Geschäftsalltag ein und verändert das Kundenverhalten nachhaltig. Gerade in der Corona-Krise hat sich die Relevanz digitaler Marketing- und Vertriebskanäle bestätigt. Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig hat eine Übersicht mit Informationsveranstaltungen zum Thema Digitalisierung für Einzelhändlerinnen und -händler erstellt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden"
Mit dem Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden" will das Land den stationären Einzelhandel in der anhaltenden Pandemiesituation, aber auch darüber hinaus, durch Beratungen, eine Internetplattform und Workshops unterstützen, sich bei dem Thema Digitalisierung wettbewerbsfähig und zukunftsfest aufzustellen. Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig stellt auf ihrer Internetseite Informationen zu dem Förderprogramm bereit.
Google my Business-Eintrag
Zudem haben der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH eine Anleitung erstellt, wie Anbieter durch einen kostenlosen Google my Business-Eintrag ihre Auffindbarkeit im Internet verbessern können.
Instagram-Serie #mylocals_BS
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH möchte mit der Instagram-Serie #mylocals_BS und Unterstützung des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V., die innerstädtischen Einzelhändlerinnen und -händler anregen die digitalen Kanäle und sozialen Netzwerke zur Ansprache ihrer Kundschaft stärker zu nutzen und sie zum Schritt in die digitale Welt ermutigen.
Auf dem Instagram-Kanal @die_loewenstadt stellen sich Händlerinnen und Händler aus Braunschweig mit ihrem Geschäft und ihren Produkten in Live-Videobeiträgen vor und zeigen, welche digitalen Services sie anbieten und wie sie auch während der pandemiebedingten Schließungen und danach digital für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sind.
Informationen für die Veranstaltungsbranche
Um in Zeiten der Corona-Pandemie die Kongress- und Veranstaltungsplanung zu erleichtern, bietet das Convention Bureau Braunschweig (CBBS) der Braunschweig Stadtmarketing GmbH in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Veranstaltungsbranche eine Orientierungshilfe. Unter www.braunschweig.de/restart-mice (Öffnet in einem neuen Tab) finden Anbieterinnen und Anbieter von Locations, Veranstaltungsplanende und -teilnehmende aktuelle Informationen über die geltenden Bestimmungen sowie Leitfäden zu Veranstaltungsplanung und -besuchen.
Informationen für die Tourismusbranche
Förderung touristischer Projekte
Ziel dieser Förderung des Landes Niedersachsen ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus, zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen oder zur Anpassung an die Folgen der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen beitragen.
Antragsstichtag ist der 30 April 2022
Weitere Fördermaßnahmen
Am 24.09.2020 sind die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus“, die Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ und die Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“ in Kraft getreten.
Alle Informationen und die Antragsunterlagen sind auf den Seiten der NBank zu finden.
- Informationen zur Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Akteuren im Tourismus (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte (Öffnet in einem neuen Tab)
Der Deutsche Tourismusverband stellt auf seiner Homepage Empfehlungen im Umgang mit dem Corona-Virus und den Auswirkungen auf den Tourismus zusammen und aktualisiert diese ständig.
Auch das Branchenportal Tourismuspartner Niedersachsen (TMN) hat eine Liste mit Links zu relevanten Inhalten rund um das Thema Corona-Virus zusammengestellt.
Informationen für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes stellt auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen und Links für Unternehmen und freiberuflich Selbstständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Thema Corona-Virus zur Verfügung.
Förderprogramm „Neustart Kultur“
Das Förderprogramm „Neustart Kultur“ des Bundes dient dazu, kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der coronabedingten Schließung zu ermöglichen. Gefördert werden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr erforderlich sind. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Um Sicherheiten für die Planung von Kulturveranstaltungen trotz der Corona-Pandemie zu geben, hat das Bundeskabinett am 26. Mai 2021 einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beschlossen. Der Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro richtet sich an kleine Kulturveranstaltungen bis 2.000 Personen und größere Kulturveranstaltungen ab 2.000 Personen.
Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine
In Niedersachsen stehen für Kultureinrichtungen und Kulturvereine weitere 3,5 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung. Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ist.
Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z. B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 01. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15. September 2021.
Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen.
Stipendienprogramm für soloselbstständige Kulturschaffende
Mit dem Programm „Niedersachsen dreht auf" unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) seit knapp einem Jahr soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Das neue Stipendienprogramm verschafft Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen eine konkrete Perspektive für die Fortsetzung und Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit in der Pandemie.
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, mit einem Erstwohnsitz in Niedersachsen als Einzelpersonen, deren künstlerische Arbeit, Ausstellungen, Kreativ- und Kulturangebote, Aufführungen und Lesungen aufgrund der Corona-Pandemie beeinträchtigt sind. Dazu zählen beispielsweise auch Kuratorinnen und Kuratoren, aber auch Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler.
Bis zu 7.200 Euro können für die Entwicklung und Produktion künstlerischer Projekte beantragt werden. Gefördert werden innovative Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Darstellende Künste und Literatur, einschließlich ihrer Vermittlung.
Braunschweig: Stipendienprogramm zur Wiederbelebung der Kulturlandschaft
Der Corona-Hilfsfonds der Stadt Braunschweig wird zu einem Stipendienprogramm zur Wiederbelebung der Braunschweiger Kulturlandschaft nach der Pandemie weiterentwickelt. Damit sollen freischaffende, professionell arbeitende Braunschweiger Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, trotz anhaltender corona-bedingter Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen.
Das Sonderstipendienprogramm wird mit einer Dauer von fünf Monaten und einer monatlichen Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro, insgesamt also maximal 5.000 Euro, ausgeschrieben. Für Ensembles gilt derselbe Förderumfang von fünf Monaten à maximal 1.000 Euro.
Die Stipendien werden bis zum 19. August 2021 ausgeschrieben. Anträge nimmt die Kulturverwaltung in diesem Zeitraum ausschließlich in elektronischer Form entgegen. Dem Antrag ist eine aussagefähige Beschreibung des künstlerischen Vorhabens beizufügen (ca. 3.000 Zeichen).
Informationen für Start-ups
Die Bundesregierung ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Das Paket hat einen Umfang von 2 Milliarden Euro. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets.
Außerdem richtet die niedersächsische Landesregierung einen öffentlich-privaten Wachstumsfonds für Start-ups ein. Der NVenture Fonds soll mit insgesamt 100 Millionen Euro ausgestattet werden. Das Land stellt dafür 50 Millionen Euro über den zweiten Nachtragshaushalt bereit, für die Ko-Finanzierung werden insbesondere innovationsstarke Unternehmen in Niedersachsen angesprochen.
Informationen für Taxen- und Mietwagengewerbe
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe, die durch die Corona-Pandemie besonders getroffen wurden. Dafür stehen sechs Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung.
- Umsatzausfälle zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2021 werden für die pauschalierten Ausgleichszahlungen zugrunde gelegt.
- Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen erhalten einen prozentual höheren Ausgleich als große Unternehmen. Der Fördersatz beträgt je nach Größe des Unternehmens grundsätzlich 10 bis 17,5 Prozent des nachgewiesenen Umsatzverlustes.
- Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen und Soloselbstständige, die am 16. März 2020 eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz hatten, über einen Betriebsstandort in Niedersachsen verfügen, den Firmensitz in Niedersachsen haben und im oben genannten Zeitraum einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro pro eingesetztem Fahrzeug erzielt haben.