Finanzielle Zuschüsse für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen
Härtefallhilfen Niedersachsen (Antragsfrist ausgelaufen)
Die Antragsfrist für die Härtefallhilfe in Niedersachsen endete am 31. Mai 2022. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Unternehmen und Selbstständige, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, konnten im besonderen Einzelfall die Härtefallhilfen Niedersachsen beantragen. Die Härtefallhilfen richteten sich speziell an solche Unternehmen und Selbstständige, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes und der Länder nicht greifen.
Bund und Länder stellten für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung und brachten diese Mittel je zur Hälfte auf. Mit der Härtefallhilfe konnten Härten abgemildert werden, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2022 entstanden sind.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Um Sicherheiten für die Planung von Kulturveranstaltungen trotz der Corona-Pandemie zu geben, hat das Bundeskabinett am 26. Mai 2021 einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beschlossen. Der Fonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro richtet sich an kleine Kulturveranstaltungen bis 2.000 Personen und größere Kulturveranstaltungen ab 2.000 Personen.
Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Personen)
Grundidee
Zentrales Element des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe. Sie macht es Veranstaltern möglich, Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere Kulturveranstaltungen durchzuführen, obwohl wegen der Corona-Auflagen nur eine reduzierte Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern teilnehmen kann. Die Hilfe steht für Kulturveranstaltungen zur Verfügung, die im Juli 2021 für bis zu 500 und ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant werden.
Im Oktober 2021 haben sich Bund und Länder zudem auf eine wesentliche Erleichterung für die Antragstellung bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen verständigt. So soll auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt werden.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Förderhöhe
Für jedes verkaufte Ticket erhalten Veranstalterinnen und Veranstalter den Ticketpreis noch einmal als Zuschuss, im Juli 2021 für bis zu 500 verkaufte Tickets, ab August 2021 für bis zu 1.000 verkaufte Tickets. Liegt die Zahl der Teilnehmenden bei höchstens 25 Prozent der Maximalauslastung, wird der Ticketpreis verdreifacht. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 100.000 je Kulturveranstaltung. Für Veranstaltungen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden, gelten gesonderte Regelungen.
Antragstellung
Für die Antragstellung registrieren Sie sich zunächst auf der Webseite des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Dazu nutzen Sie das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat. Die Registrierung ist seit dem 15.6.2021 möglich. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder. Sie stellen Ihren Antrag spätestens acht Wochen nach Durchführung der Kulturveranstaltung oder Ihrer Absage. Nach spätestens zwei Wochen zeigen Sie an, ob Ihre Registrierung in einen Antrag überführt wird oder nicht.
Ausfallabsicherung für kleinere Kulturveranstaltungen
Die eigentliche Ausfallabsicherung (s.u.) ist für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen. Aber auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern gibt es eine Ausfallabsicherung. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.
Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)
Grundidee
Große Kulturveranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. Gleichzeitig ist das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung sehr hoch. Um Planungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass große Konzerte, Festivals und Kulturveranstaltung trotz der Corona-Pandemie wieder geplant werden, enthält der Sonderfonds des Bundes als zweites Element eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen. Mit ihrer Hilfe werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können. Die Ausfallabsicherung wirkt dabei ähnlich einer Versicherung. Derartige Versicherungen sind im Veranstaltungsgewerbe üblich - derzeit werden sie jedoch für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten.
Die Ausfallabsicherung kann für Veranstaltungen zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Förderhöhe
Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 90 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.
Antragstellung
Für die Antragstellung registrieren Sie sich zunächst auf der Webseite des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Dazu nutzen Sie das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat. Die Registrierung ist seit dem 15.6.2021 möglich. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder. Sie melden den Schadensfall spätestens zwei Wochen nach dem Termin der Veranstaltung. Den Antrag stellen Sie normalerweise spätestens nach acht Wochen.
Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung für Veranstalter und Schausteller (Antragsfrist ausgelaufen)
Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen konnten in Niedersachsen Fördergelder zur Aufstockung der Überbrückungshilfe III und III Plus bei der NBank beantragen.
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Überbrückungshilfe IV (Antragsfrist ausgelaufen)
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützte die Bundesregierung die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler aller Branchen für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022.
Überbrückungshilfe III Plus (Antragsfrist ausgelaufen)
Mit der Überbrückungshilfe III Plus wurden alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt.
Neustarthilfe (Antragsfrist ausgelaufen)
Die Neustarthilfe 2022 unterstütze Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wurde als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.
Neustarthilfe Plus 2022 (Antragsfrist ausgelaufen)
Die Neustarthilfe Plus unterstütze Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wurde als Vorschuss für die Förderzeiträume Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 ausgezahlt.