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Umgangsrecht und Sorgerecht

Nach einer Trennung ist es wünschenswert, dass weiterhin beide Elternteile die Sorge und die Verantwortung gemeinsam tragen. Oft ist gerade dies aber nicht möglich. Daher entstehen rund um das Umgangsrecht und das Sorgerecht viele Fragen, Probleme und Konflikte.

Beratung in Braunschweig

Sollten Sie als unverheiratete Frau ein Kind erwarten, müssen die Anerkennung der Vaterschaft und  - wenn gewünscht - das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Wenn der Vater ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann eine gerichtliche Feststellung angeordnet werden. Unterstützung können Sie - auch im Fall einer Trennung - über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie erhalten.

Besondere Erziehungshilfe


Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern - neue Rechtslage

Mann mit Baby (David Niblack (www.davidniblack.com))
Mann mit Baby
(David Niblack (www.davidniblack.com))

Seit dem 19. Mai 2013 gilt das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern und damit ein neues Verfahren. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat eine ausführliche Handreichung entwicklet., die Sie im Frauenportal als PDF-Datei herunterlagen können.

VAMV: Handreichung für neue Rechtslage

Informationsmaterialien

Die Broschüre informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamts (in Braunschweig Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind.

Die aktualisierte Broschüre berücksichtigt die Weiterentwicklung des Rechts, die dieser Bereich in den letzten Jahren erfahren hat. Sie stellt in bewährter Form die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Beistandschaft zusammen und informiert darüber, was Eltern vom Jugendamt erwarten können.

PDF-Beistandschaft (pdf; 0,28 MB)


Cover der Broschüre "Das Kindschaftsrecht" (Bundesminsiterium der Justiz)
  • Das Kindschaftsrecht - Fragen und Antworten (Broschüre)
    Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren finden Sie in der Broschüre "Das Kindschaftsrecht" des Bundesministeriums der Justiz.
    Die Broschüre kann im PDF-Format heruntergeladen werden.(Stand 2008)

 

  • Wegweiser für den Umgang nach einer Trennung
    Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend hat ein umfanreiches Handbuch zum Thema Umgang ins Netz gestellt. Auch die spezielle Möglichkeit des "begleiteten Umgangs" in besonders konfliktbeladenen Situationen kommt hier zur Sprache.
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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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