Artikel merken
Themenbanner

Teilzeitbeschäftigung und Minijobs

Hier finden Sie aktuelle Informationen, die Ihnen weiterhelfen, wenn sie sich in einem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis befinden, ihre Arbeitszeit verkürzen wollen oder wenn sie sich mit den Möglichkeiten der sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse befassen.

Gesetzestexte
Hier ist der vollständige Gesetzestext zu Teilzeitverträgen und befristeten Arbeitsverhältnissen.


Netzwerk Teilzeitberufsausbildung
Mit der am 01.04.2005 in Kraft getretenen Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes erhielt die Teilzeitberufsausbildung eine gesetzliche Grundlage. Ziel des Netzwerkes ist es, Teilzeitberufsausbildungen als Regelausbildung zu verankern und Hemmnisse zu beseitigen.

Die Minijob-Zentrale
Zu Beginn des Jahres 2003 sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten. Sie beinhalten unter anderem Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen, den so genannten Minijobs. Die Neuregelungen für die geringfügigen Beschäftigungen gelten seit dem 1. April 2003. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.

Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer und informiert Sie zu allen Fragen zum Thema Minijobs.

 

Veröffentlichungen

Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone

Die Broschüre "Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone" informiert über die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und der Beschäftigung in der Gleitzone. Zur Illustration sind Beispiele über die Auswirkungen der Neuregelung hinzugefügt. Stand Februar 2010.

Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone


Teilzeit - alles, was recht ist

Die neue Auflage der Broschüre "Teilzeit - alles, was recht ist" steht hier als pdf-Datei bereit. (Auflage Juni 2008)

DVD- Teilzeit-und Altersteilzeit

Diese DVD ermöglicht die Berechnung künftigen Einkommens bei Teilzeit- oder Altersteilzeitwunsch.
Außerdem beinhaltet sie die Broschüren "Teilzeit" und "Altersteilzeit".
Als besonderen Service finden Menschen mit Hörbehinderung eine Einführung in die Teilzeitthematik in Gebärdensprache.
Sie kann bestellt werden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hier können Sie bestellen:


Zu diesem Thema

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an gleichstellungsreferat@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.