Rundfunk, Fernsehen und Telefon stellen für viele ältere Menschen eine wichtige Informationsquelle und eine Verbindung zur Außenwelt dar. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes und
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit "RF -Merkzeichen" sowie
- Empfänger von Hilfe zur Pflege und von Pflegezulagen.
Dem Antrag muss der jeweilige Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Der ausgefüllte Antrag ist mit dem erforderlichen Nachweis an die
GEZ, 50656 Köln zu senden.
Wer im Besitz eines Bescheides über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist, kann den Antrag auf Gebührenermäßigung für einen Fernsprechhauptanschluss direkt bei der Telekom stellen.
Anträge und kostenfreie Beglaubigungen gibt es in diesen Dienststellen der Stadtverwaltung:
