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Grundsicherung

Ziel der Grundsicherung - beschrieben im  4. Kapitel des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII) - ist die Vermeidung der Altersarmut.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die:

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherungsleistung ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partners sowie des Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, abhängig.

Die Grundsicherung muss beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung, die in der Regel für ein Jahr erfolgt, ist die Stadt in der die Antragstellerinnen bzw. der Antragsteller wohnt.

Kontaktinformation

Stadt Braunschweig
Abteilung Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheit
38124 Braunschweig
Telefon (0531) 4 70-89 45
Fax (0531) 4 70-89 12
E-Mail geschützte E-Mail-Adresse als Grafik
Postanschrift Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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