Artikel merken

Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist als besondere Hilfe für Blinde vorgesehen. Es kann von allen als blind geltenden Personen, d. h. Vollblinde oder Vollblinden Gleichgestellten beantragt werden. Dazu ist ein Bescheid des Versorgungsamtes (Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel: 70 19-0)  über die Feststellung des Merkzeichens "Bl" (Blind) notwendig. Muss dieses noch beantragt werden, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld beim Sozialamt gestellt werden.

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an seniorenbuero@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.