Das Landesblindengeld ist als besondere Hilfe für Blinde vorgesehen. Es kann von allen als blind geltenden Personen, d. h. Vollblinde oder Vollblinden Gleichgestellten beantragt werden. Dazu ist ein Bescheid des Versorgungsamtes (Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel: 70 19-0) über die Feststellung des Merkzeichens "Bl" (Blind) notwendig. Muss dieses noch beantragt werden, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld beim Sozialamt gestellt werden.
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