Kultur & Tourismus Reiseangebote Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge

Sehr geehrter Reisegast,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651a Abs. 1 BGB). Sie werden Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Braunschweig Stadtmarketing GmbH“ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1.
Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Braunschweig Stadtmarketing GmbH übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar.

1.2.
Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot verbindlich an.

1.3.
Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH übermittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Braunschweig Stadtmarketing GmbH der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht.

1.4.
Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Braunschweig Stadtmarketing GmbH ab, so ist ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt eine neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Braunschweig Stadtmarketing GmbH dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH auch mündlich oder telefonisch erfolgen.

1.5.
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.
Der Gast ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

2.2.
Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung einer Bestätigung und eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB wird nicht ausgehändigt, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt,
b) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.

2.3.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis wird zwei Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.4.
Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten nach Vertragsschluss, so kann der vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis auswirkt. Über die Änderung des Reisepreises wird die Stadtmarketing Braunschweig GmbH den Gast unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der Braunschweig Stadtmarketing GmbH zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Gast hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

2.5.
Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Reisenden fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorlag.

3. Leistungen

3.1.
Die Leistungsverpflichtung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / dem Angebot der Braunschweig Stadtmarketing GmbH sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2.
Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.3.
Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH gemacht wurden.

4. Leistungsänderungen

4.1.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2.
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.3.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der Braunschweig Stadtmarketing GmbH zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Gast hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH über die Leistungsänderung bzw. –abweichung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung

5.1.
Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

5.2.
Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Braunschweig Stadtmarketing GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3.
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent
vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25 Prozent
vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
vom 14. - 8. Tag vor Reiseantritt 50 Prozent
vom 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 80 Prozent

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent
vom 44. - 35. Tag vor Reiseantritt 50 Prozent
vom 34. - 1. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 90 Prozent

Bei sonstigen Pauschalangeboten

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent
vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 Prozent
vom 14. - 1. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 95 Prozent

5.4.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Braunschweig Stadtmarketing GmbH keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

5.5.
Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Braunschweig Stadtmarketing GmbH ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

5.6.
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt, ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reiseantritt

Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Braunschweig Stadtmarketing GmbH

7.1.
7.1. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.2.
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
a) eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
b) der Braunschweig Stadtmarketing GmbH die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Gast unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt der Braunschweig Stadtmarketing GmbH später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

7.3.
In den Fällen der Ziffer 7.2. erhält der Gast den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Gebot der Braunschweig Stadtmarketing GmbH zu buchen. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Braunschweig Stadtmarketing GmbH geltend zu machen.

8. Haftung für Mängel, Anzeigepflicht, Kündigung durch den Reisenden

8.1.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

8.3.
Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Braunschweig Stadtmarketing GmbH oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.4.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Braunschweig Stadtmarketing GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.5.
Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 9.

9. Haftung für Schäden

9.1.
Die Haftung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) die Braunschweig Stadtmarketing GmbH einen Schaden des Gastes nicht Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder
b) die Braunschweig Stadtmarketing GmbH für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dies gilt nicht, soweit es sich um Körperschäden handelt.

9.2.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH jeweils je Gast und Reise bei Sachschäden bis 4.100,00 € bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100,00 € übersteigt. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben hiervon unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Braunschweig Stadtmarketing GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ausschlussfrist gilt nicht bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

11. Verjährung

11.1.
Ansprüche des Gastes aus dem Reisevertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH beruhen, verjähren in 2 Jahren.

11.2.
Alle übrigen Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr.

11.3.
Die Verjährung von Ansprüchen gem. Ziff. 11.1 und 11.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

12.2.
Der Gast kann die Braunschweig Stadtmarketing GmbH nur an deren Sitz verklagen.

12.3.
Für Klagen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand Braunschweig.

Braunschweig, 23. September 2010

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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