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Der Prozess um den 20. Juli - Das Braunschweiger Verfahren gegen Otto Ernst Remer 1952
Otto Ernst Remer, Mitglied des Vorstands der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei, bezeichnete im Frühjahr 1951 öffentlich im niedersächsischen Wahlkampf die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 als Hoch- und Landesverräter. Bundesinnenminister Robert Lehr stellte daraufhin Strafantrag in Braunschweig. Nachdem der zuständige Staatsanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zunächst abgelehnt hatte, übernahm Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer das Verfahren persönlich und erhob Anklage.
Mit der Verurteilung erkannte das Landgericht Braunschweig den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats. Das Braunschweiger Verfahren bildet die normative Grundlage für die positive Wahrnehmung des Widerstandes gegen den NS-Staat in der Bundesrepublik.
Der "Remer-Prozess" vor 60 Jahren gilt heute als eines der wichtigsten juristischen Verfahren mit politischem Hintergrund in der Geschichte der frühen Bundesrepublik und als Paradigmenwechsel in der Erinnerungskultur gegenüber dem nationalsozialistischen Unrechtstaat.
Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann.
Termine und Informationen
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| Eintritt: | Eintritt frei |
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