Zeugnisse und Gutachten werden nach entsprechender ärztlicher Untersuchung im Amtsärztlichen Dienst erteilt bzw. erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. Laboruntersuchungen.
- Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen
- Untersuchungen im Auftrag von Behörden
- Wie melde ich mich an?
- Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?
- Wer untersucht?
Untersuchung im Auftrag von Behörden
Wir untersuchen aus folgenden Anlässen (bei Gebührenpflichtigkeit Gebühr in Klammern):
- Einstellungsuntersuchungen von Arbeitern, Angestellten und Beamten
- Beurteilung der Beamtentauglichkeit
- Adoption (91,43 €)
- Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (125,00 €)
- gesundheitliche Eignung zum Rettungsassistenten und- sanitäter
- Befähigung zur Unterweisung in „Erster Hilfe" (41,00 €)
- Dienstfähigkeit von Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Angestellten
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch
- medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln
- medizinische Notwendigkeit von Heil- und Sanatoriumskuren (70,00 €)
- für Gerichte: Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne
- Reisefähigkeit (52,00 €)
- Fahreignung (Gebührenbescheid nach Untersuchung)
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß; SGB XI
Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen
In Ausnahmefällen können Privatpersonen das Gesundheitsamt zu Untersuchungen beauftragen:
- Studenten: Erlass der Studiengebühr (60,00 €)
- Prüfungsunfähigkeit (60,00 €)
- Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit (60,00 €)
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt (nach Zeitaufwand)
- Bescheinigung der Verlängerung des Kindergeldbezuges für das Arbeitsamt (41,00 €)
Wie melde ich mich an?
Untersuchungen erfolgen nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung
(Ausnahme: Prüfungsfähigkeit):
Untersuchungen erfolgen nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung
(Ausnahme: Prüfungsfähigkeit):
Wer untersucht?
Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen durch:
Frau Dr. Sabine Pfingsten-Würzburg
Amtsärztin
(Ltd. Medizinaldirektorin)
Frau Dr. Brigitte Buhr-Riehm
stellv. Amtsärztin
Tel.: 4 70-71 56
E-mail: brigitte.buhr-riehm@braunschweig.de
Frau Anna Wojnicz-Czosnowska
Stadtärztin
Tel.: 4 70-71 54
E-Mail: anna.wojnicz-czosnowska@braunschweig.de
Stadtärztin
Tel.: 4 70-71 54
E-Mail: anna.wojnicz-czosnowska@braunschweig.de
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung im Amtsärztlichen Dienst erfolgt durch:
-
A – K:
-
Frau Gieske
Tel.: 4 70-72 26
E-Mail: petra.gieske@braunschweig.de
-
L – Z:
-
Frau Weist
Tel.: 4 70-72 25
E-Mail: karin.weist@braunschweig.de
Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?
- Personalausweis
- bei Minderjährigen Einverstäniserklärung der Erziehungsberechtigen
- ggf. Gebühr für Untersuchung
- vorhandene ärztliche Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte
- Schwerbehindertenausweis / Versorgungsamtsbescheid
- Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
- Namen der einzunehmenden Medikamente





