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Amtsärztlicher Dienst

Dr. Brigitte Buhr-Riehm
Dr. Brigitte Buhr-Riehm

Zeugnisse und Gutachten werden nach entsprechender ärztlicher Untersuchung im Amtsärztlichen Dienst erteilt bzw. erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. Laboruntersuchungen.






Untersuchung im Auftrag von Behörden

Wir untersuchen aus folgenden Anlässen (bei Gebührenpflichtigkeit Gebühr in Klammern):

  • Einstellungsuntersuchungen von Arbeitern, Angestellten und Beamten
  • Beurteilung der Beamtentauglichkeit
  • Adoption (91,43 €)
  • Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (125,00 €)
  • gesundheitliche Eignung zum Rettungsassistenten und- sanitäter
  • Befähigung zur Unterweisung in „Erster Hilfe" (41,00 €)
  • Dienstfähigkeit von Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Angestellten
  • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch
  • medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln
  • medizinische Notwendigkeit von Heil- und Sanatoriumskuren (70,00 €)
  • für Gerichte: Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne
  • Reisefähigkeit (52,00 €)
  • Fahreignung (Gebührenbescheid nach Untersuchung)
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß; SGB XI


Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen

In Ausnahmefällen können Privatpersonen das Gesundheitsamt zu Untersuchungen beauftragen:

  • Studenten: Erlass der Studiengebühr (60,00 €)
  • Prüfungsunfähigkeit (60,00 €)
  • Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit (60,00 €)
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt (nach Zeitaufwand)
  • Bescheinigung der Verlängerung des Kindergeldbezuges für das Arbeitsamt (41,00 €)
Gebühren sind vor der Untersuchung zu entrichten.


Wie melde ich mich an?

Untersuchungen erfolgen nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung

(Ausnahme: Prüfungsfähigkeit):

Frau Kretschmer
Tel.: 4 70-72 22
E-Mail: karin.kretschmer@braunschweig.de



Wer untersucht?

Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen durch:

Frau Dr. Sabine Pfingsten-Würzburg
Amtsärztin
(Ltd. Medizinaldirektorin)

Frau Dr. Brigitte Buhr-Riehm
stellv. Amtsärztin
Tel.: 4 70-71 56
E-mail: brigitte.buhr-riehm@braunschweig.de


Frau Dr. Regine Strutz Stadtärztin
Tel.: 4 70-71 53
E-Mail: regine.strutz@braunschweig.de
Frau Anna Wojnicz-Czosnowska
Stadtärztin
Tel.: 4 70-71 54
E-Mail: anna.wojnicz-czosnowska@braunschweig.de


Sachbearbeitung

Sachbearbeitung im Amtsärztlichen Dienst erfolgt durch:




Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?

  • Personalausweis
  • bei Minderjährigen Einverstäniserklärung der Erziehungsberechtigen
  • ggf. Gebühr für Untersuchung
  • vorhandene ärztliche Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte
  • Schwerbehindertenausweis / Versorgungsamtsbescheid
  • Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
  • Namen der einzunehmenden Medikamente
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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