Eine Erkrankung an Tuberkulose wirft für den Erkrankten und sein soziales Umfeld sehr persönliche Fragen auf. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartnerinnen
Christina Bothe
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9:00 - 12:30 Uhr |
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| Telefon | 05 31 / 4 70 - 72 67 |
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Sabine Winkler (Stadtangestellte) Zimmer E.38 Sprechzeiten: Mo. - Do. 9:00 - 15:00 Uhr Fr. 9:00 - 13:00 Uhr |
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| Telefon | 05 31 / 4 70 - 70 02 |
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Meldepflicht
Die Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Zur Meldung an das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Patient wohnt, ist der feststellende Arzt (§§ 6/9 IfSG) bzw. das feststellende Labor (§ 7 IfSG) verpflichtet.
Das Aufgabengebiet der Tuberkulose-Beratungsstelle
- frühzeitige Erfassung der Erkrankungsfälle
- Suche nach einer etwaigen Infektionsquelle
- Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung
- Beratung der an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose erkrankten Person
- Sicherstellung sachgemäßer ärztlicher, sozialer bzw. wirtschaftlicher Hilfen
- Aufklärung über Ansteckung, Erkrankung, Behandlung, Nachsorge und Schutzmaßnahmen (auch für Personen aus dem familiären, beruflichen sowie Freizeitumfeld des Erkrankten)
Was ist Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch das Tuberkulose-Bakterium hervorgerufen wird. Die Ansteckung geschieht durch Tröpfcheninfektion. Ein an offener Lungentuberkulose erkrankter Patient gibt beim Sprechen, Niesen oder Husten die Krankheitserreger in die Umgebungsluft ab. Diese Erreger können von anderen Menschen eingeatmet werden. In der Regel reicht die körpereigene Abwehr eines gesunden Menschen aus, um nicht an einer Tuberkulose zu erkranken. Nur etwa 10 % aller mit Tuberkulosebakterien infizierten Patienten erkranken an einer Tuberkulose. Einige Menschen, insbesondere die mit einer schlechten Immunlage, erkranken direkt im Anschluss an die Infektion. In der Lunge entsteht in der Regel ein tuberkulöser Herd, den man im Röntgenbild sehen kann. Wenn dieser Herd zerfällt, kann er Anschluss an einen Ast der Luftröhre (Bronchus) bekommen. Erst dann ist die Tuberkulose offen, also ansteckungsfähig, weil Tuberkulosebakterien mit der Atemluft abgegeben werden. Eine medikamentöse Behandlung ist extrem wichtig, da eine nicht behandelte Tuberkulose streuen und damit auch andere Organe befallen kann. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland insgesamt 4.543 neue Erkrankungsfälle registriert. Davon:
- offene Lungentuberkulose (76,5 %)
- geschlossene Lungentuberkulose (23,5 %)
- extrapulmonale Tuberkulose/Organtuberkulose (21,3 %)
Mögliche Krankheitszeichen der Tuberkuloseerkrankung?
- Heiserkeit
- Kopfschmerzen
- Husten mit/ohne Auswurf
- Gewichtsabnahme
- Nachtschweiß
- leicht erhöhte Temperatur (insb.nachmittags)
- Abgeschlagenheit
- Stechen in der Brust
- Auffällige Müdigkeit
- Lymphknotenschwellungen
Wie wird Tuberkulose festgestellt?
Die Diagnosestellung ist häufig langwierig. Wegweisend sind die Krankheitszeichen und die Untersuchungsergebnisse. In der Regel besteht die Diagnostik aus der Röntgenaufnahme der Lunge und bakteriologischen Untersuchungen. Weitere Untersuchungen werden nach Bedarf von dem untersuchenden Arzt veranlasst.
Wie wird Tuberkulose behandelt?
Ziel der Behandlung ist die Vernichtung der Erreger. Standard-Kurzzeittherapie entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) von März 2009: 4 Medikamente für die Dauer von zwei Monaten, anschließende Fortsetzungsbehandlung 2 Medikamente für die Dauer von vier Monaten.
Um den Therapieerfolg sicher zu stellen, ist es äußerst wichtig, dass der Patient die verordneten Medikamente Regelmäßig und nach Anweisung des Arztes einnimmt. Eine unregelmäßige Tabletteneinnahme kann zur Folge haben, dass die Tuberkulose nicht ausheilt und sich zudem eine Medikamentenunverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen auftreten, sollte umgehend der behandelnde Arzt aufgesucht werden.







