Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aktuelle Hinweise:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt wieder durchgeführt werden.
Diese wird ab dem 01.06.2022 dienstags und donnerstags angeboten werden. Beide Termine beginnen um 14:00 Uhr und finden zukünftig im wöchentlichen Turnus zur gleichen Zeit statt.
Zu den Belehrungen sind folgende Unterlagen dem Gesundheitsamt vor Ort vorzuweisen:
Kostenübernahmeerklärung des Arbeitsgebers
bei Selbstzahlung sind 28 € in Bar (alternativ mittels EC-Karte) zu entrichten
gültiger Personalausweis
Wir bitten die Teilnehmer darum, trotz gelockerter Massnahmen, für die Dauer des Aufenthaltes im Gesundheitsamt und der Belehrung eine FFP 2 Maske zu tragen. Vielen Dank!
Bitte seien Sie pünktlich und informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage über das aktuelle Geschehen.
Vielen Dank