Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aktuelle Hinweise:
Das Gesundheitsamt Braunschweig informiert über die Wiederaufnahme der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, unter Berücksichtigung der aktuellen Coronapandemie.
Das Betreten des Gebäudes ist nur mit Mund- Nasen- Bedeckung zulässig.
Bitte seien Sie pünktlich, wir werden unmittelbar vor dem Termin auf Sie zukommen und Sie zu der Belehrung leiten.
Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin für Sie nicht stattfinden.
Bitte betreten Sie das Gebäude ohne weitere Begleitung durch den Haupteingang.
Im Dienstgebäude halten Sie bitte den erforderlichen Sicherheitsabstand von 1.50 m zu anderen Personen ein.
Wir bevorzugen kontaktloses Bezahlen.
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Zu diesem Thema
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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, dass Arbeitskräfte vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich mündlich und schriftlich belehrt werden müssen. <p><strong>Aktuelle Hinweise:</strong></p> <p>Das Gesundheitsamt Braunschweig informiert über die Wiederaufnahme der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, unter Berücksichtigung der aktuellen Coronapandemie.</p> <p>Das Betreten des Gebäudes ist nur mit Mund- Nasen- Bedeckung zulässig. Bitte seien Sie pünktlich, wir werden unmittelbar vor dem Termin auf Sie zukommen und Sie zu der Belehrung leiten.</p> <p>Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin für Sie nicht stattfinden. Bitte betreten Sie das Gebäude ohne weitere Begleitung durch den Haupteingang. Im Dienstgebäude halten Sie bitte den erforderlichen Sicherheitsabstand von 1.50 m zu anderen Personen ein.</p> Wir bevorzugen kontaktloses Bezahlen.