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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer muss belehrt werden?

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt: 

  1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen: 
  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
  • Eiprodukte,
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,
  • und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,

 ODER 

  1. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Aktuelle Hinweise:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt wieder durchgeführt werden. 

Diese wird ab dem 01.06.2022 dienstags und donnerstags angeboten werden. Beide Termine beginnen um 14:00 Uhr und finden zukünftig im wöchentlichen Turnus zur gleichen Zeit statt.

Zu den Belehrungen sind folgende Unterlagen dem Gesundheitsamt vor Ort vorzuweisen:

Kostenübernahmeerklärung des Arbeitsgebers
bei Selbstzahlung sind 28 € in Bar (alternativ mittels EC-Karte) zu entrichten
gültiger Personalausweis 

Wir bitten die Teilnehmer darum, trotz gelockerter Massnahmen, für die Dauer des Aufenthaltes im Gesundheitsamt und der Belehrung eine FFP 2 Maske zu tragen. Vielen Dank!

Bitte seien Sie pünktlich und informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage über das aktuelle Geschehen.

Vielen Dank

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an uns:

Erläuterungen und Hinweise