Novellierung der Trinkwasserverordnung
Im November 2010 hat der Bundesrat der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt, am 1. November 2011 ist sie in Kraft getreten – fast genau zehn Jahre nach Veröffentlichung der Trinkwasserverordnung 2001.
Wichtige Begriffe wurden klarer definiert, Rechte und Pflichten vor allem für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen wurden präziser zugeordnet. Neu ist, dass erstmalig in einer Trinkwasserverordnung klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen bestehen, sodass ein weiterer Schritt zum Erhalt der Trinkwassergüte getan ist.
Formulare, nützliche Links und Informationen finden Sie hier.
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Infoblatt zur Anzeigepflicht
(pdf; 0,19 MB) -
Anzeigeformular §13(5) TVO
(pdf; 0,01 MB) -
Meldeformular für Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaften (Meldedatei für viele Objekte
(xls; 0,05 MB)

