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§ 13(5) Trinkwasserverordnung

Novellierung der Trinkwasserverordnung

Im November 2010 hat der Bundesrat der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt, am 1. November 2011 ist sie in Kraft getreten – fast genau zehn Jahre nach Veröffentlichung der Trinkwasserverordnung 2001.

Wichtige Begriffe wurden klarer definiert, Rechte und Pflichten vor allem für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen wurden präziser zugeordnet. Neu ist, dass erstmalig in einer Trinkwasserverordnung klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen bestehen, sodass ein weiterer Schritt zum Erhalt der Trinkwassergüte getan ist.

Formulare, nützliche Links und Informationen finden Sie hier.

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