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Einschulung

Bekanntmachung zur Einschulung

Da sich alle Kinder, die im Jahre 2012 schulpflichtig werden, einem Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse unterziehen müssen, ist es erforderlich, dass sie bereits in der Zeit vom 2. bis 6. Mai 2011 von ihren Erziehungsberechtigten bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Da für diese Kinder in der Regel keine Sprachfördermaßnahmen notwendig sind, ist der entsprechende Antrag erst in der Anmeldewoche im Mai 2012 an die zuständige Grundschule zu richten. Die Schulleitung entscheidet im Wege des pflichtgemäßen Ermessens, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigten stattgegeben wird oder nicht. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Während der Anmeldewoche vom 2. bis 6. Mai 2011 sind auch die noch nicht schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2011/2012 anzumelden.

Gemäß § 63 Absatz 3 Niedersächsisches Schulgesetz hat jedes Kind grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Von der Bindung an die zuständige Grundschule ausgenommen sind die Schulpflichtigen, die von ihren Erziehungsberechtigten an einer der drei katholischen Bekenntnisgrundschulen (Grundschule Edith Stein, Grundschule Hinter der Masch, Grundschule St. Josef) oder an einer der Ganztagsgrundschulen angemeldet werden. Das Gleiche gilt für die Grundschulen in freier Trägerschaft (Freie Waldorfschule e. V., Freie Schule Braunschweig e. V., Grundschule LebenLernen der Oskar Kämmer Schule gBGmbH und die Schulen in der Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland e. V. - Internationale Schule Braunschweig-Wolfsburg und Hans-Georg-Karg-Schule-).

Informationen zur zuständigen Grundschule bzw. zu den bestehenden Ganztagsgrundschulen können

  • an einer nahe gelegenen Grundschule,
  • hier im Internet oder
  • telefonisch bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule und Sport, Bohlweg 52, unter den Telefonnummern 470-3229 bzw. 470-3854 eingeholt werden.

Erziehungsberechtigten von Kindern mit geistigen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2012/2013 schulpflichtig werden, können sich zur Anmeldung innerhalb der o. a. Anmeldefrist direkt an die Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, wenden.

Gemäß Ziff. 4 des RdErl. d. MK vom 21. April 2009 „Ferienordnung für die Schuljahre 2009/10 bis 2016/17“ erfolgt die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im Schuljahr 2012/13 in der Zeit vom 01. bis 05. September 2012. Der Tag der Einschulung muss von den Erziehungsberechtigten in der zuständigen Grundschule erfragt werden.

Kinder, die im Jahre 2011 schulpflichtig werden und bislang an der zuständigen Grundschule angemeldet sind, können zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer der städtischen Ganztagsgrundschulen aufgenommen werden, sofern dort noch Schulplätze frei sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Kinder an der Schule, an der sie bisher angemeldet sind, in der Zeit vom 2. bis 6. Mai 2011 abgemeldet und in der gleichen Zeit an der Ganztagsgrundschule angemeldet werden.

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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