FAQ - Flüchtlinge in Braunschweig

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Flüchtlinge"

Im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen in der Stadt Braunschweig werden häufig folgende Fragen gestellt (Stand 08/2018):

Warum nimmt die Stadt erst seit 2016 Flüchtlinge auf?

Die Stadt Braunschweig war als Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes von der Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen ausgenommen, seit zu Beginn der 1990er Jahre die damalige Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) eingerichtet worden war. So sollten infrastrukturelle und personelle Kosten ausgeglichen werden, die den Standortkommunen durch den Betrieb dieser Einrichtung des Landes (heute: LAB - Landesaufnahmebehörde) entstehen. Beispielsweise muss u. a. die Erstuntersuchung von dort ankommenden Asylsuchenden vom städtischen Gesundheitsamt geleistet werden, diese wird aber abgerechnet.

Aufgrund der Entwicklung in der Flüchtlingskrise hat das Land Niedersachsen Ende 2015 sein Verteilungsmodell für die Unterbringung von Asylsuchenden überarbeitet und die bisherige Regelung für Kommunen mit Landesaufnahmebehörden außer Kraft gesetzt. Deshalb werden der Stadt Braunschweig als Kommune seit Januar 2016 auch Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen.

Wie viele Flüchtlinge werden kommen?

Gem. Bescheid des Niedersächsischen Innenministeriums vom Dezember 2015 sollten der Stadt Braunschweig bis Ende März 2016 zunächst 437 Flüchtlinge zur Aufnahme zugewiesen werden. Diese Zuweisungsquote war aber bis Dezember 2016 gültig. Die Stadt ging bei ihren Planungen von etwa 1.000 Flüchtlingen aus. Für das Jahr 2017 betrug die Zuweisungsquote 492 Personen, die vom Land bis September 2018 verlängert wurde.

Bei der Berechnung der Quote für Braunschweig wurde die tatsächliche Anzahl an Flüchtlingen in der - Ende 2015 stark überbelegten - Landesaufnahmebehörde (LAB) berücksichtigt.

Aufgrund des seit Mitte März 2016 verminderten Flüchtlingsstroms wurden im Jahr 2016 insgesamt "nur" 434 Flüchtlinge sowie im Jahr 2017 sogar nur 219 zugewiesen. Darüberhinaus sind derzeit ca. 150 (von ursprünglich fast 250) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Obhut der Stadt Braunschweig.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Asylsuchende fliehen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nach Deutschland. Viele kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und den Balkanstaaten, aber auch aus Eritrea, Nigeria und Somalia kommen Flüchtlinge. Diese Nationen sind auch überwiegend in Braunschweig vertreten.

Wo werden die Flüchtlinge in der Stadt Braunschweig untergebracht?

Die Unterbringung teilt sich in drei Phasen auf:

1. Kommunale Erstaufnahmeeinrichtungen

Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit vor der Zuweisung mussten die zugewiesenen Flüchtlinge zunächst in kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dafür wurden ab Januar 2016 insgesamt vier Sporthallen umgewidmet: Naumburgstraße, Bundesallee (Watenbüttel), Donaustraße (Moselstraße) und Arminiusstraße (Nibelungen-Realschule). In diesen Sporthallen konnten max. 516 Personen untergebracht werden. Ab August 2016 bis Mai 2017 wurden auch Flüchtlinge in einem ehemaligen Bürogebäude an der Saarbrückener Straße (mit 150 Plätzen) untergebracht.

2. Dezentrale Wohnstandorte

Der Rat der Stadt Braunschweig hat im Dezember 2015 ein Konzept mit 15 dezentralen Standorten für Wohnunterkünfte beschlossen, in denen bis zu max. 100 Personen für eine längere Zeit untergebracht werden sollen, solange sie auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten. Kriterien für die Auswahl der Standorte waren in erster Linie: Lage, Sozialverträglichkeit, Verträglichkeit mit Nachbarnutzungen, Nahversorgung, Erschließung im Blick auf ÖPNV und Individualverkehr, schulische Versorgung, technische Erschließung, eigentumsrechtliche Situation (städtisches Grundstück) und Planungsrecht. Wichtig war auch, dass keine anderen Planungen, etwa Wohnbau, auf den Flächen vorgesehen sind. Dies sind die realisierten 8 Standorte:


  • Bienrode, Im großen Moore

  • Gartenstadt, Alte Frankfurter Straße (Elzweg)

  • Gliesmarode, Hungerkamp

  • Hondelage, Ackerweg

  • Lamme, Bruchstieg

  • Melverode, Glogaustraße

  • Nordstadt, Mendelssohnstraße

  • Ölper, Biberweg

     Dies sind die weiteren (geplanten) 7 Standorte:


  • Rautheim, Braunschweiger Straße

  • Rühme, Flachsrottenweg

  • Rüningen, Unterstraße

  • Siegfriedviertel, Beethovenstraße

  • Stöckheim, Mascheroder Weg

  • Volkmarode, Ziegelwiese-Ost

  • Watenbüttel, Celler Heerstraße

3. Freier Wohnungsmarkt

Wenn Flüchtlinge als Asylberechtigte anerkannt sind, genießen sie dauerhafte Freizügigkeit. Sie können sich dann um Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt bemühen.

Wie sind die Flüchtlinge untergebracht?

Bei den Gebäuden, die für die Unterbringung von max. 100 Flüchtlingen errichtet werden, handelt es sich um schlichte, in der Regel zweistöckige Wohnunterkünfte in Massivbauweise, deren 26 Wohneinheiten modulartig aufgeteilt sind (10 x 1-Zimmer mit ca. 22 qm, 8 x 2-Zimmer mit ca. 42 qm, 8 x 3-Zimmer mit ca. 62 qm).

In den Wohneinheiten für 2, 4 oder 6 Personen, in die ein eigener Sanitärbereich und eine kleine Küche integriert sind, stehen somit etwa 10 Quadratmeter Wohnfläche pro Flüchtling zur Verfügung. Familien werden zusammen in einer Wohneinheit untergebracht.

Darüber hinaus stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:


  • Gemeinschaftsraum (für bis zu 50 Personen)

  • Waschraum (mit 4 Waschmaschinen und 4 Trocknern)

  • Büroräume (Sozialarbeit, Verwaltung, Hausmeister, Sicherheitsdienst)

  • Innenhof als geschützter Raum und Begegnungsstätte

Wie werden die Flüchtlinge in den Unterkünften betreut?

In den städtischen Erstaufnahmeeinrichtungen ebenso wie in den dezentralen Wohnunterkünften ist eine Betreuung durch Sozialpädagogen (Ganztagsstelle) gewährleistet. Ferner sind Verwaltungskräfte (Halbtagsstelle) und Hausmeister (Ganztagsstelle) vor Ort. Somit sind in allen Einrichtungen unter Einbeziehung eines externen Sicherheitsdienstes (i. d. R. von 16.00 Uhr bis 7.30 Uhr und am Wochenende) Ansprechpartner/innen für 24 Stunden vor Ort.

Warum wurden Sporthallen zur Flüchtlingsunterkunft genutzt und nicht leerstehende Gebäude?

Die Sporthallen konnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand als Flüchtlingsunterkunft hergerichtet werden, da sie insbesondere über sanitäre Anlagen und Heizung verfügen und verhältnismäßig viele Personen aufnehmen können. Sie konnten somit schnell für die Unterbringung der Asylsuchenden genutzt werden, was aufgrund der kurzen Vorlaufzeit notwendig war.

Die Stadt hat alternativ auch andere, meist im Privateigentum befindliche Immobilien umfangreich auf ihre Eignung geprüft. Aus diesem Grund steht seit August 2016 ein ehemaliges Bürogebäude an der Saarbrückener Straße nach erfolgtem Umbau als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für ca. 150 Personen zur Verfügung.

Wie lange waren die Sporthallen belegt?

Über die voraussichtliche Dauer der Belegung konnte zunächst keine verlässliche Auskunft gegeben werden. Flüchtlinge sollten so kurz wie möglich in den Sporthallen untergebracht sein. Sobald die ersten Gebäude an den dezentralen Wohnstandorten bezugsfertig waren (Februar/März 2017), sind Flüchtlinge dorthin umgezogen. Die Belegung der Flüchtlingsunterkünfte hängt aber maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland und Braunschweig ab.

Von den ursprünglich vier als Flüchtlingsunterkunft genutzten Sporthallen stehen seit August 2017 alle wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Die Fertigstellung und Belegung der ersten drei dezentralen Wohneinheiten (Melverode, Bienrode, Gartenstadt) war bis Mitte April 2017 abgeschlossen.

Wie lange bleiben die Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge bleiben in Braunschweig, bis über ihren Asylantrag entschieden wird. Das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dauert je nach Einzelfall zwischen sechs und zwölf Monaten. Sind sie als Asylberechtige anerkannt, können sie ihren Wohnort - wie jeder andere - selbst wählen (Freizügigkeit). Auf Bundesebene wird derzeit ein Gesetzentwurf über eine Residenzpflicht auch für anerkannte Asylbewerber beraten. Für Niedersachsen wird eine solche Regelung zunächst nicht zur Anwendung kommen.

Warum gibt es viele Unterbringungsstandorte in Wohngebieten und nicht eine zentrale Unterbringung?

Die dezentrale Unterbringung und die Anbindung an bestehende Wohnbebauung schafft eine bessere Grundlage für die Integration der Asylsuchenden in die Stadtgesellschaft. Dies kann eine zentrale Unterbringung nicht leisten. Eine zentrale Unterkunft bringt zudem besondere Probleme mit sich. Diese Auffassung wird auch von der Braunschweiger Polizei geteilt.

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb wurde mit dem dezentralen Unterbringungskonzept darauf geachtet, dass Stadtteile, die bereits eine hohe Integrationsleistung erbringen, bei der Standortsuche nicht weiter verfolgt werden (z. B. Weststadt, Westliches Ringgebiet und Kralenriede).

Seit wann stehen die dezentralen Wohnstandorte zur Verfügung stehen?

Aufgrund der aktuellen Marktsituation war von ca. einem Jahr Planungs- und Bauzeit pro Gebäude auszugehen. Viele Baufirmen bundesweit waren durch die Bautätigkeit im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung sehr gut ausgelastet.

Im Zuge der jeweiligen Vergabeverfahren hat sich gezeigt, dass die Zieltermine erreicht werden konnten und eine Massivbauweise - entgegen der ursprünglichen Planung - die kostengünstigere Lösung darstellte. 

Der Spatenstich für die insgesamt acht geplanten Wohnunterkünfte in Melverode, Bienrode, Gartenstadt, Ölper, Hondelage, Gliesmarode, Nordstadt und Lamme erfolgte im Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August 2016.

Die ersten beiden Wohneinheiten (Melverode und Bienrode) sind planmäßig im Februar bzw. März 2017 von Flüchtlingen bezogen worden. Die dritte Wohneinheit (Gartenstadt) war Mitte April bezugsfertig, die vierte (Gliesmarode) Mitte Juli. Die weiteren vier Wohneinheiten wurden bis Ende  2017 (zwei) bzw. bis Herbst 2018 (zwei) fertiggestellt.

Wie geplant sind im Dezember 2017 zwei Standorte (Nordstadt, Ölper) dem Studentenwerk OstNiedersachsen für eine studentische Nutzung übergeben worden. Die beiden verbleibenden Standorte (Hondelage, Lamme) sollen bis Ende 2018 von Flüchtlingen bezogen werden.

Warum werden nicht alle Wohneinrichtungen für die Flüchtlingsunterbringung genutzt?

Im Jahr 2016 sind der Stadt Braunschweig deutlich weniger als die ursprünglich angekündigten 1.000 Flüchtlinge zugewiesen worden (434 Personen). Im Jahr 2017 waren es insgesamt "nur" 219. Die Zuweisungsquote für 2017 betrug allerdings 492 Personen, die vom Land bis September 2018 verlängert wurde. Seit Anfang 2018 erfolgt eine wöchentliche Zuweisung von 3 – 5 Personen (bis August 2018 insgesamt 152).

Somit werden nicht alle der geplanten acht Standorte sofort und auf Dauer für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt und können daher auch als Wohnstandorte (gemischtes und studentisches Wohnen) genutzt werden. Das kommt dem angespannten Braunschweiger Wohnungsmarkt zugute und verbessert die Wohnungssituation der Studentinnen und Studenten in Braunschweig.

Maßgeblich für die vorgesehene Art der Nutzung der einzelnen Standorte sind die Kriterien "Umfang des Unterbringungsbedarfs, Zeitpunkt der Fertigstellung der jeweiligen Standorte, baurechtlich zulässige Nutzungsart sowie Lage der Standorte". Dabei muss größtmögliche Flexibilität bei der Nutzung der Standorte gewährleistet sein, da die Gesamtflüchtlingssituation nach wie vor sehr unsicher ist.

Der Rat der Stadt Braunschweig hat im März 2017 das  "Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte", das eine Nutzung von zwei Standorten (Nordstadt, Ölper) für studentisches Wohnen und von zwei Standorten (Hondelage, Lamme) für gemischtes Wohnen vorsieht, mit großer Mehrheit beschlossen.

Nach aktuellem Stand - bis zum Jahresende erwartet die Stadt Braunschweig noch eine Zuweisung von 121 Personen - müssen die beiden letztgenannten Standorte ab Herbst 2018 nunmehr doch für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.

Wie können die Flüchtlinge integriert werden?

Braunschweig hat bereits ein enges und gut funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Institutionen und Vereine, das sich um Themen der Integration, wie z. B. Sprach- und Integrationskurse, kümmert. Darüber hinaus hat das städtische Büro für Migrationsfragen, das auf eine langjährige erfolgreiche Integrationsarbeit zurückblicken kann, seine Erfahrungen in die aktuelle Flüchtlingssituation eingebracht.

Natürlich werden die jetzt ankommenden Flüchtlinge die Stadt vor eine große integrative Herausforderung stellen. Hierzu hat der Rat der Stadt Braunschweig im März 2016 ein Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig beschlossen, das u. a. die Rahmenbedingungen dafür geschaffen hat, das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu unterstützen.

Auf dieser Grundlage erfolgte die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ehrenamt zur Integration von Flüchtlingen“, um entsprechende Aktivitäten und Integrationsprojekte in den einzelnen Stadtteilen aus gesamtstädtischer Sicht zu koordinieren und die ehrenamtlichen Tätigkeiten vor Ort, die von verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen organisiert werden, im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.

Zwischenzeitlich hatten bzw. haben sich an allen Standorten (Sporthallen, Bürogebäude, Wohneinrichtungen) insgesamt 13 örtliche Netzwerke mit über 500 Ehrenamtlichen gebildet.

Welche gesetzlichen Ansprüche haben Flüchtlinge?

Jeder Flüchtling hat den Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Außerdem hat jeder Flüchtling neben dem Recht auf Unterbringung auch einen Anspruch auf all jene Leistungen, die ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen.

Dieses Bundesgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Natürlich haben Flüchtlinge auch einen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Diese Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa (ca. 90%) den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe").

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