Inanspruchnahme von NBGG-Finanzmitteln
Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der NBGG-Finanzmittel
Ziel des Anfang 2008 in Kraft getretenen Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Nds. Behindertengleich- stellungsgesetz - NBGG)PDF-Datei264,49 kB ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere:
- das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
- die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- die „barrierefreie“ Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- eine „barrierefreie“ Informationstechnik (Internetauftritte/-angebote, Programmoberflächen)
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Zur Umsetzung von aus dem NBGG resultierenden Aufwendungen erhält die Stadt Braunschweig vom Land Niedersachsen eine jährliche Zuwendung. Die Verwendung dieser NBGG-Mittel erfolgt im Einvernehmen mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. Sie können insbesondere für folgende Inklusionsmaßnahmen eingesetzt werden:
- Kostenerstattung für den Einsatz einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers gem. § 6 NBGG zur Wahrnehmung der Rechte eines Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung im Verwaltungsverfahren oder zur Wahrnehmung seiner Interessen in Kindertagesstätten und Schulen
- Bezuschussung einer investiven Maßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden z. B. durch Einbau einer motorischen Türöffnung oder einer geeigneten Kommunikationshilfe (Induktionsanlage/-schleife o.ä.)
- Bezuschussung einer investiven Maßnahme zur Einrichtung oder Umrüstung eines öffentlichen Behinderten-WC
Die erforderlichen Formulare für eine entsprechende Antragstellung, die vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen muss, sowie für den Nachweis der Verwendung können hier heruntergeladen werden (bitte anklicken):
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Inklusionsmaßnahmen (NBGG-Mittel) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Auslagenerstattung für den Einsatz "Gebärdensprachdolmetscher/in" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verwendungsnachweis (NBGG-Mittel) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Mögliche Kostenträger beim Einsatz "Gebärdensprachdolmetscher/in" (Quelle: BeGiN)PDF-Datei106,84 kB
Evtl. Rückfragen zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der NBGG-Finanzmittel sind an die Stadt Braunschweig, FB 50 Soziales und Gesundheit – Inklusionsaufgaben, zu richten (siehe nachfolgende Kontaktdaten).
Kontaktadresse
Stadt Braunschweig
Inklusionsaufgaben
Anschrift
Naumburgstraße
25
38124
Braunschweig
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Tel.:
0531 4705085
Fax:
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