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"Notmütter"

Notmütter übernehmen die Betreuung der Kinder und die notwendige Haushaltsführung für die Zeit des Ausfalls der betreuenden Person. Nach Absprache kann auch die Übernachtung in der Familie oder die Aufnahme der Kinder im Haushalt der Notmutter eingeplant werden. Die Kosten für den Einsatz dieser Ersatzkraft für Kinder unter 12 Jahren und behinderte Kinder übernehmen die Krankenkassen. Je nach persönlicher Situation kann auch eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse, den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt), den Fachbereich Soziales und Gesundheit (Sozialamt) oder einem Beihilfeträger erfolgen.

Notmütter werden vermittelt von:

K.N.U.T - Das Kinder-Notfall-Unterbringungs-Telefon in Braunschweig

Eine Lösung bei kurzfristigen Enpässen in der Kinderbetreuung bietet K.N.U.T. - Das Kinder-Notfall-Unterbringungs-Telefon in Braunschweig. Hier erhalten Sie in unvorhersehbaren Situationen gegen ein Entgelt kurzfristig unbürokratische Hilfe und eine zuverlässige Betreuung für Ihr Kind. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie nachfolgend:

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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