Projektförderung - "Demokratie leben!" Braunschweig

Wer kann sich bewerben?

Alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger sind gefragt, wenn es darum geht aktiv gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus anzugehen sowie die Partizipation und Teilhabe der Braunschweiger Stadtgesellschaft zu fördern. Im Rahmen von "Demokratie leben!" Braunschweig können sich nur gemeinnützige Körperschaften (Vereine, Verbände, Initiativen u. Ä.) mit Sitz in Braunschweig, die sich in Braunschweig für Demokratie und Vielfalt einsetzen mit ihrer Projektidee bewerben. Dafür können Sie Fördergelder für die Umsetzung ihrer Projektideen beantragen. 

Allgemeine Fördergrundsätze (Auszug aus der Leitlinie des Bundesprogramms)

Nicht gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten-und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen mit agitatorischen Zielen sowie Maßnahmen des internationalen Jugend-und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder-und Jugendplanes gehören und ebenfalls der Art nach von diesen gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.

Bewertungskriterien

Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte sind folgende Fragen zu beachten:

  1. Werden die für Braunschweig bedeutsamen Zielgruppen/Problemlagen angesprochen?
  2. Ist der Sitz des beantragenden gemeinnützigen Trägers in Braunschweig? Richtet sich das Angebote an Braunschweiger Zielgruppen? Und findet das beantragte Projekt/Angebot/ Maßnahme hier statt?
  3. Handelt es sich bei dem beantragten Einzelprojekt um ein innovatives und zusätzliches Vorhaben bzw. um eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen?
  4. Ist das beantragte Projekt geeignet, Angebote für Bildung, Information, Begegnung und/oder Beteiligung im Sinne der Zielstellung bereitzustellen?
  5. Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglicht?
  6. Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt?
  7. Ist das Projekt nachhaltig wirksam für Braunschweig?
  8. Ist die Beachtung von Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzip gewährleistet?

Grundlage der Bewertung von Projektanträgen sind die Förderrichtlinie Demokratie leben! sowie die Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (siehe "Weitere Informationen"). 

Was wird gefördert?

Das Projekt "Demokratie leben!" hat die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit zu fördern sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens zu unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beizutragen.

Als Förderschwerpunkte gelten die Kernziele des Bundesprogrammes:

  • Demokratie fördern: Verständnis für Demokratie, demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
  • Vielfalt gestalten: Für Vielfalt und Respekt sensibilisieren und Anerkennung von Diversität fördern.
  • Extremismus vorbeugen: Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene sowie extremistische Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen.

Fristen

Gefördert wird immer nur im Rahmen eines Förderjahres. Der Bewilligungszeitraum endet jährlich zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres (31.12.) und ist nicht auf das Folgejahr übertragbar.

Innerhalb des Förderzeitraumes tagt der Begleitausschuss (BgA) vierteljährlich. Die Antragsfristen orientieren sich entsprechend an den Sitzungsterminen des BgA und gelten für das aktuell laufende Förderjahr.

Verbindliche Fristen für den Eingang von Anträgen mit einer Fördersumme ab 1000,- € mit Maßnahmebeginn im darauffolgenden Quartal:

  • 15.03. (für Maßnahmen, die im Zeitraum von 01.05. bis 31.07. beginnen)
  • 15.06. (von 01.08. bis 31.10.)
  • 15.09. (von 01.11. bis 31.12.)
  • 15.11. (von 01.01. bis 30.04. im Folgejahr)

Anträge mit einer Fördersumme bis einschl. 1000,- € müssen mindestens vier Wochen vor Beginn des Projekts eingereicht werden.

Die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb der folgenden 4 Wochen per Email sowie den Bewilligungsbescheid per Post.

Beginnen darf Ihr Maßnahmenzeitraum erst nach Zugang einer Bewilligung. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anträge frühzeitig einzureichen, damit Ihre Projektidee rechtzeitig bewilligt und umgesetzt werden kann. Projekte, die Sie für Ende eines Jahres geplant haben, können Sie auch bereits Anfang des Jahres als Antrag bei uns einreichen.

Muss ich eigene Mittel oder Drittmittel nachweisen?

Für die Förderung über das Projekt "Demokratie leben!" ist kein Einsatz von eigenen Finanzen oder Drittmitteln nötig. Eigenmittel oder Drittmittel müssen nicht, können aber, beigesteuert werden.

Drittmittel sind in geeigneter Form nachzuweisen, z. B. durch den Förderbescheid des Drittmittelgebers.

Für evtl. Fragen steht die externe Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Braunschweig gern zur Verfügung.

Informationen und Hinweise für die Umsetzung eines Projekts

Zuwendungsantrag

Überblick "Projektförderung"

Weitere Informationen

Kontakt

Projekt- und Koordinierungsstelle "Demokratie leben!" in Braunschweig

N. N.

Anschrift

Schuhstraße 24
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4707359

Raum: 4.01

Fax: 0531 4707310

Erläuterungen und Hinweise