Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe
Bitte beachten:
Nach fünf Jahren Förderzeitraum stellt das Land Niedersachsen die Landeszuwendung "Bürgerschaftliches Engagements in der Flüchtlingshilfe" ab 2021 ein.
Auslagen im Zeitraum 16.10.2019 - 31.12.2020 können bis zum 15.01.2021 eingereicht werden (die Frist hat sich hinsichtlich der Corona-Pandemie vom 15.10.2020 auf den 31.12.2020 verlängert).
Die neue Förderperiode hat begonnen: Auslagen die ab dem 16.10.2019 entstehen, können wie bisher zur Erstattung beantragt werden.
Auslagen vor dem 16.10.2019 können somit nicht mehr zur Erstattung beantragt werden.
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Bitte ausgedruckt und unterschrieben abgeben. Bitte achten Sie darauf, alle Punkte auszufüllen. Zur Bearbeitung benötigen wir Ihr Kreuz bei der Angabe "Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten". Der Antrag wird nur geprüft, sofern er unterschrieben ist. Die Quittungen/Bons sind im Original abzugeben. Sie können den Antrag per Post einsenden oder direkt in den Briefkasten der angegebenen Stelle einwerfen.
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Bitte ausgedruckt und unterschrieben abgeben.
Hintergrund
In Braunschweig betätigen sich viele Menschen ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe.
Sie unterstützen Hauptamtliche bei der Arbeit, geben Sprachhilfe, begleiten bei Behördengängen oder stellen Kontakte zu Ansprechpartner*innen her.
Als Ehrenamtliche*r können Sie ihre Ausgaben, die im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten für Menschen mit Fluchthintergrund entstanden sind, nach Prüfung erstattet bekommen.
Die Zuwendung stellt das Land Niedersachsen, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, zur Verfügung.
Verwaltet wird die Zuwendung über die Stadt Braunschweig, Fachbereich Soziales und Gesundheit.
Die Erstattungsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt, dass bei Antragseingang ausreichende Landesmittel zur Verfügung stehen.
Bitte informieren Sie sich insbesondere vor größeren Auslagen bei unten angegebenem Kontakt.
Positivliste | Das kann beantragt werden
- Fahrkarten
- Kilometerpauschale (0,20 €/km)
- Eintrittsgelder (für Sie und/oder Eintrittsgelder, die Sie für Menschen mit Fluchtgeschichte ausgegeben haben)
- Material für Sprachmittlung
- Anfallende Kosten bei "Willkommenscafés" (Kaffee, Tee, Gebäck, Servietten, alkoholfreie Getränke, Kuchen u.Ä.)
Nicht rückerstattet wird u.A.:
- Dolmetscherkosten, Aufwandsentschädigungen, Honorare
- Investitionen (Mobiliar, Musikinstrumente, technische Geräte u.Ä.)
- Mietkosten
- Alkoholische Getränke
- Pfand
- Tragetaschen, Tagebehältnisse
Stadt Braunschweig
Samira Ciyow
Anschrift
Schuhstraße
24
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4707360
Fax:
0531 4707310
E-Mail-Adresse:
samira.ciyow@braunschweig.de