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Pflegekonferenz

Die Hilfesysteme für pflegebedürftige Menschen stehen vor neuen Herausforderungen. Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und die Träger der ambulanten und stationären Pflege sind gefordert, neue Strategien zu entwickeln, damit die Einrichtung als Dienstleistungsunternehmen den Wettbewerb unter Beachtung der Kundenorientierung und Marktfähigkeit bestehen kann.

In Niedersachsen wird die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen wie in den übrigen Bundesländern von zahlreichen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen wahrgenommen. Zu prüfen ist, ob die vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Pflegeeinrichtungen ausreichen, um eine leistungsfähige, wirtschaftliche und räumlich gegliederte Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Diese Versorgungsstruktur muss eine quartiersnahe, abgestimmte und dem allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnisstand entsprechende Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte erstellen nach § 4 des Niedersächsen Pflegegesetzes (NPflegeG) einen örtlichen Pflegeplan, der insbesondere folgende Angaben enthalten soll:

  • Wohnbevölkerung nach Alter und Geschlecht,
  • Zahl der pflegebedürftigen Menschen nach Alter, Geschlecht und Grad der Pflegebedürftigkeit,
  • Bestand an ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen,
  • Abschätzung des künftigen Pflegebedarfs,
  • die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur und
  • die Anpassung der vorhandenen an die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur.

Darüber hinaus können nach § 5 NPflegeG örtliche Pflegekonferenzen gebildet werden, um dort Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten.

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