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Niederflurgerechter Umbau von Bushaltestellen

Eine bürgerfreundliche und niederflurgerechte Haltestelle zeichnet sich u. a. durch folgende Merkmale aus:

  • Höhenunterschiede zwischen Fahrzeug und Wartefläche sind weitgehend vermieden oder überwindbar (z. B. durch Rampen mit geringer Neigung),
  • die Spaltbreite und die Reststufe zwischen Fahrzeugeinstieg und Haltestellenwartefläche sind minimiert,
  • die Wartefläche ist ausreichend dimensioniert,
  • der weiße Streifen aus Rillenplatten dient der Orientierung für Sehbehinderte,
  • Witterungsschutz und Sitzgelegenheit sind vorhanden
  • weitere Ausstattungsmerkmale wie beleuchtete Informationsvitrine und Papierkorb runden das Angebot ab.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. April 1998 festgelegt, dass als erstes Bushaltestellen der Linien 13, 16 und 18 (neue Liniennummern: 413, 416 und 418) niederflurgerecht umgestaltet werden. Außerdem sollen Bushaltestellen anderer Linien umgestaltet werden, soweit sonstige Bauarbeiten anstehen und dadurch Kostenersparnisse erzielt werden können. Die entsprechenden Planungen werden hier vorgestellt:

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Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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