Funktionale Anforderungen

Für den Entwurf der neuen Brücke werden von der Stadt Braunschweig die nachfolgenden Vorgaben gemacht.

Bauart

Die Brückenkonstruktion ist so zu planen, dass sie sich harmonisch in das Landschaftsbild ein-fügt. Im Rahmen der Entwurfsplanung sollte versucht werden, wenn hydraulisch möglich, die Gesamtlänge der Brücke im Vergleich zum Istzustand zu verkürzen und somit die Möglichkeit zu schaffen die Anbindung an das vorhandene Wegenetz deutlich zu verbessern. Für das Haupttragwerk der Brücke ist aufgrund der geringen Lebensdauer und der hohen Unterhaltungskosten eine Holzkonstruktion nicht zielführend. Andere Materialien wie Stahl, Stahlbeton, Spannbeton oder Verbundsysteme sind zulässig, sofern sie keine Zulassung im Einzelfall er-fordern.

Brückenklasse

Das Bauwerk ist nach Eurocode als Fußgänger- und Radwegbrücke zu bemessen. Das im Eurocode vorgesehene außerplanmäßige Fahrzeug ist mit anzusetzen. Hintergrund ist, dass auf dieser Brücke auch Fahrzeuge der Polizei sowie Rettungsfahrzeuge queren können sollen.

Pfeilerstandorte, Lichtraumprofil

Notwendige Pfeiler sind analog der Bestandsbrücke außerhalb des Flussbettes der Oker an-zuordnen. In Brückenmitte ist für den stattfindenden Bootsverkehr die Durchfahrt zu gewähr-leisten. Hierfür ist in Brückenmitte ein Lichtraumprofil von ca. 6,00 m Breite und ca. 1,90 m Höhe über dem Normalwasser auch in der Bauphase freizuhalten.

Geländer

Die Geländerhöhe ab Oberkante Belag muss 1,30 m betragen. Es erscheint sinnvoll, für die unterschiedlichen Brückenvarianten bis zu vier Geländervarianten im Vorentwurf zu er-stellen, welche durchaus für alle Brückenvarianten möglich sind.

Brückenquerschnitt

Die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfiehlt als Mindestmaß für die lichte Weite zwischen den Geländern/Handläufe 4,00 m. Die Stadt Braunschweig richtet sich nach dieser Empfehlung.

Ufer- und Böschungsgestaltung

Widerlager und Pfeiler in der Uferzone sollen mit Wasserbausteinen in Mörtelbett mit umlaufenden Holzpalisaden eingefasst werden.

Anbindung an den Bestand

Die Anbindung der Freizeitwege westlich und östlich der Oker ist neu zu gestalten, hierbei sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) zu beachten. Die vorhandenen Schwachstellen (Westufer: Konflikt Okerbegleitender Weg und ankommender Verkehr der Brücke; Ostufer: Radien und Steilheit) sind aufzulösen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung zu richten, z.B. sollten notwendige Gefälle maximal 6% aufweisen.

Hydraulische Nachweisführung

Für die Genehmigung zur Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke ist bei der Unteren Wasserbehörde ein Wasserrechtsantrag (Antrag auf Genehmigung zur Erstellung einer baulichen Anlage innerhalb eines Überschwemmungsgebiets) durch den Vorhabenträger zu stellen. Dabei ist nachzuweisen, dass das Abflussgeschehen der Oker im Hochwasserfall (HQ 100) gewährleistet ist und die Retentionsraumbilanz nicht verschlechtert wird bzw. in räumlicher Nähe ausgeglichen werden kann. Dieses bedingt auch, dass die o. g. Wegezuführungen ohne erhebliche Dämme ausgebildet werden sollen.
Hierzu sind im Zuge der Vorplanung (diese muss den Vorentwurf der Brücke und die dazugehörige Vorplanung der anbindenden Wege beinhalten) hydraulische Berechnungen der Varianten auf ihre Verträglichkeit mit den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mittels 2D-Simulation auf Grundlage des zweidimensionalen Strömungsmodells der Oker im Stadt-gebiet von Braunschweig, welches ursprünglich im Auftrag des NLWKN aufgestellt wurde, erforderlich. Ziel ist es, die Überschwemmungsflächen nicht weiter als bei der Bestandssituation auszuweiten und die Wasserspiegellagen der Oker im Ober- und Unterstrom der Brücke nicht ansteigen zu lassen. 
Für die Retentionsraumbemessung (Verlust/Gewinn) stellt die Stadt Vermessungsdaten des Urgeländes (Brückenbereich und Ausgleichsflächen) zur Verfügung. Der Planer hat aus diesen Vermessungsdaten, sowie seiner Brücken- und Verkehrswegeausführungsplanung zu ermitteln ob es durch den Brückenneubau zu einem Retentionsraumverlust kommt. Sollte Retentionsraum verloren gehen ist dieser in räumlicher Nähe auszugleichen.

Statische Berechnung

Die Umsetzbarkeit des Vorentwurfes ist durch überschlägliche Nachweise der Haupttrag-werksteile (ggf. auch Geländerpfosten) zu belegen. Dem Entwurf ist eine überschlägige Statische Berechnung und Bemessung (Vorstatik für Tragwerk Brücke und das Geländer) beizu-fügen. Mit dieser ist die grundsätzliche Durchführbarkeit des Entwurfes und der Haupttrag-werksteile (ggf. auch Geländerpfosten) einschl. der wesentlichen Abmessungen und Quer-schnitte nachzuweisen. Dies wird durch einen Prüfingenieur auf Plausibilität und Umsetzbarkeit geprüft

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig