Umwelt und Artenschutz

Durch das Projekt sind vorhabenbedingt Auswirkungen auf Natur und Umwelt ein-schließlich Gewässer zu erwarten. Am 02.06.2020 hat daher ein Ortstermin mit Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden (Stadt Braunschweig, FB Umweltschutz).
Für den Ersatzneubau der Okerbrücke und in Bereichen, in denen unter Umständen ein Retentionsausgleich vorzunehmen ist, sind aus naturschutzfachlicher Sicht folgende Unterlagen zu erstellen:

•    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

  • Biotoptypenkartierung (einschließlich Erfassung gefährdeter und gesetzlich geschützter Gefäßpflanzen) des Eingriffsbereichs einschließlich aller temporär in Anspruch genommenen Flächen (z.B. Baustelleneinrichtungsfläche, Zuwegung)
  • Eingriff/Ausgleichs-Bilanzierung unter Anwendung des sog. Osnabrücker Modells
  • Kompensationsplanung


•    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

  • Erfassung der Brutvögel im Plangebiet (Eingriffsbereich und temporär genutzte Flächen) zzgl. eines Puffers von 50 m, ggf. qualifizierte Potenzialanalyse
  • Aufnahme der Habitatbäume im Plangebiet
  • Feststellung einer möglichen Biberpopulation im Planungsgebiet ist zu berücksichtigen


Sofern ein Eingriff in den Wasserkörper erfolgt, sind zusätzlich folgende Erfassungen erforderlich:

  • Einmalige Elektrobefischung
  • Einmalige Erfassung von Großmuscheln
  • Erfassung der Libellen in drei Begehungen einschließlich Exuviensuche

Bei der Oker handelt es sich gemäß den Karten des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz um ein Prioritätsgewässer. Für das Vorhaben ist ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Da auch Eingriffe in den Boden zu erwarten sind, ist die Beteiligung der Bodenschutzbehörde (68.2) durch den Vorhabenträger erforderlich.
Die Beauftragung eines entsprechenden Planungsbüros für Umwelt- und Landschaftsplanung ist auf dem Weg der Beauftragung.

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