
Baulasten, Bauakteneinsicht
Baulasten
Das Baulastenverzeichnis wird hier geführt und kann von Berechtigten eingesehen werden.
Ansprechpartner: Frau Bendler, Tel.: (0531) 4 70-21 61
Öffentlich rechtliche Verpflichtungserkärungen in Form von Baulasten können Sie hier beantragen und sich dazu als Antragsteller oder Baulastgebender beraten lassen.
Ansprechpartner: Herr Scholz, Tel.: (0531) 4 70-26 53
Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz
Um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wir können Sie hierzu beraten und bearbeiten Ihre Anträge.
Ansprechpartner: Frau Bendler, Tel.: (0531) 4 70-21 61
Bauakteneinsicht
Die Grundstücksakten der vorhandenen und genehmigten bzw. angezeigten Gebäude und baulichen Anlagen werden im Referat Bauordnung, Langer Hof 8, 5. Etage, geführt und stehen allen Berechtigten (Eigentumsnachweis ggf. zuzüglich Vollmacht) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Herr Große, Tel.: (0531) 4 70-31 40

