
Annahme von Bauanträgen
Ihren Bauantrag, bzw. Ihre nachzureichenden Unterlagen oder bautechnischen Nachweise können Sie per Post einreichen oder persönlich während unserer Öffnungszeiten abgeben. Unsere Mitarbeiter/innen prüfen Ihren Antrag in Ihrem Beisein auf formale Vollständigkeit.
Folgende Antragsverfahren stehen Ihnen zur Verfügung:
Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Anforderung der fehlenden Unterlagen und Fristsetzung zur Vervollständigung.
Ihr Antrag verbleibt dann in der Eingangsstelle und wird bis zum Eingang der geforderten Unterlagen nicht weiterbearbeitet. Nach Ablauf der Frist wird Ihr Antrag kostenpflichtig abgelehnt. Wir möchten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse bitten für vollständige Antragsunterlagen Sorge zu tragen.
Folgende Antragsverfahren stehen Ihnen zur Verfügung:
- Bauvoranfrage
Erläuterungen zum Verfahren und Angabe der mindestens erforderlichen Unterlagen - Bauanzeige nach § 69a NBauO (genehmigungsfreie Wohngebäude)
Erläuterungen zum Verfahren und Angabe der mindestens erforderlichen Unterlagen - Bauantrag nach § 75a NBauO (vereinfachtes Verfahren)
Erläuterungen zum Verfahren und Angabe der mindestens erforderlichen Unterlagen - Bauantrag nach § 75 NBauO
Erläuterungen zum Verfahren und Angabe der mindestens erforderlichen Unterlagen
Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Anforderung der fehlenden Unterlagen und Fristsetzung zur Vervollständigung.
Ihr Antrag verbleibt dann in der Eingangsstelle und wird bis zum Eingang der geforderten Unterlagen nicht weiterbearbeitet. Nach Ablauf der Frist wird Ihr Antrag kostenpflichtig abgelehnt. Wir möchten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse bitten für vollständige Antragsunterlagen Sorge zu tragen.

