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Elektronisches Verfahren für Mitteilungen gem. § 62 NBauO - nur für Wohngebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen (§62 Abs. 1 Nr. 1+4)

Die Stadt Braunschweig bietet Ihnen einen ganz neuen Service, die digitale Bearbeitung Ihrer Bauanzeige gem. § 62 Niedersächsische Bauordnung.

Wenn Sie ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1, 2 oder 3 im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) errichten wollen, können Sie dies ab sofort über die conject- Internetplattform abwickeln.

Nach Eingang Ihres Antrages auf Teilnahme am elektronischen Bauanzeigeverfahren per Fax (Antrag s. u.) erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Hier lädt der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen hoch und nach Prüfung der Erschlossenheit und der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird von dem Referat Bauordnung die Bestätigung gem. § 62 Absatz 5 NBauO eingestellt.

Sofort nachdem diese hinterlegt wurde erhalten Bauherr und Entwurfsverfasser eine E-Mail und können mit dem Bau beginnen.

 

Wie alles genau funktioniert finden Sie hier ...

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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