Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Der Bauvorbescheid nach § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist eine rechtsverbindliche Auskunft über einzelne Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbstständig beurteilt werden können. Dies gilt besonders für die Frage, ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht zulässig ist.
Zur Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind folgende Unterlagen grundsätzlich mindestens 2-fach einzureichen:
- Ausgefülltes Formular (Öffnet in einem neuen Tab), mit Formulierung der Fragen, die im Rahmen des Bauvorbescheides beantwortet werden sollen
- Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (max. 1 Jahr alt, mit Markierung auf dem Grundstück in gelb)
- aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan bzw. Negativbescheid im Original (Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab)) oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich
(§ 34 oder § 35 BauGB) - Bauzeichnungen soweit sie zur Beurteilung notwendig sind
- Baubeschreibung
- ggf. Betriebsbeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt.