Abbruchanzeige (§60 Abs. 3 NBauO) - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Formular Abbruchanzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (maximal 1 Jahr alt)
mit Kennzeichnung des Abbruchvorhabens in gelb- Bestätigung über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und der Standsicherheit der baulichen Anlagen (§ 65 (4) NBauO) (ist im Formular mit enthalten und auszufüllen)
Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) (sofern der Antrag digital, aber nicht über das Serviceportal gestellt wird)