Abweichung-/ Ausnahme-/ Befreiungsantrag nach § 66 NBauO - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Die Anforderungen an die Dateinamen gemäß der Anlage 1 NBauVorlVO sind zu beachten.
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab) (Angabe Entwurfsverfasser/ Entwurfsverfasserin nicht zwingend erforderlich)
[im Feld "Bezeichnung der Baumaßnahme" ist insbesondere bei Errichtung eines Vorhabens eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Größe (Länge/Breite/Höhe) erforderlich]
aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (max. 1 Jahr alt) mit Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme
Dateiname: 02_Auszug Liegenschaftskarte- aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan
[nicht erforderlich, wenn Abweichung den Brandschutz betrifft]
Dateiname: 02_B-Plan
Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)