Bauantrag / Baugenehmigung nach § 63 NBauO - Werbeanlagen - erforderliche Unterlagen

Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.

Die Bauvorlagen sind durch die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) näher bestimmt.

Folgende Unterlagen/ Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:

Informationen zur digitalen Antragseinreichung

Erläuterungen und Hinweise