Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss

Die Entscheidungen (Verwaltungsakte) in einem Umlegungsverfahren nach den §§ 45 - 79 Baugesetzbuch (BauGB) werden nicht durch die Verwaltung getroffen, sondern von einem besonderen Ausschuss der Stadt (Umlegungsausschuss), der für den Bereich der Umlegung die alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Gesetzlich geregelt ist dieses in § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit der Niedersächsischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.


Die Unabhängigkeit und Neutralität des Umlegungsausschusses wird dadurch gewährleistet, dass in diesem Ausschuss von sieben Mitgliedern vier sachverständige Mitglieder einschließlich des vorsitzenden Mitglieds sind, diese Mitglieder weisungsunabhängig sind und nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden. Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung der Gemeinde angehören. Außerdem darf kein Mitglied hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken befasst sein.

Das vorsitzende Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben, ein Mitglied muss in der Grundstückswertermittlung sachverständig sein, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und ein Mitglied die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst haben, sowie drei Ratsmitglieder. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der die gleiche Befähigung haben muss, wie das zu vertretende Mitglied. Die Ratsmitglieder gewährleisten eine Verbindung zum Entscheidungsgremium über die Bauleitplanung.

Seit 1952 gibt es in Braunschweig einen Umlegungsausschuss, der für die Umlegungsverfahren in Braunschweig die Entscheidungen trifft.

Der Umlegungsausschuss für Braunschweig setzt sich wie folgt zusammen:

Mitglied Funktion
Dr. Thomas, Klaus
Oberregierungsrat
Vorsitzendes Mitglied
Befähigung zum Richteramt
Matthes, Jörg
Dipl.-Ing.
Sachverständiger für Grundstückswertermittlung
Bölsing, Cornelius
Dipl.-Ing.
Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
Westphal, Anke
Baudirektorin
Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst
Kühn, Detlef 1. Ratsmitglied
Jonas, Rochus 2. Ratsmitglied
Mundlos, Heidemarie 3. Ratsmitglied

 

Die bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens anfallenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Bewertung der Grundstücke im alten und neuen Bestand, die vermessungstechnischen Arbeiten, die Erörterungsgespräche mit den Beteiligten, die Klärung von Rechtsfragen und die Vorbereitungen der Beschlussvorlagen für die Umlegungsausschüsse werden von den städtischen Dienststellen bearbeitet.

Die Koordination der Aufgaben obliegt dem Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abt. Stadtplanung, Bodenordnung, dieser ist auch in Bezug auf die Umlegung erster Ansprechpartner für die Beteiligten.

Name Zimmer im Rathaus-Altbau Rufnummer
Dux, Harald
Dipl.-Ing.
3. Stock, A3.169 0531 470-3749
Schnell, Ines
Dipl.-Ing.
3. Stock, A3.169 0531 470-3748

oder: bodenordnungbraunschweigde

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