Braunschweig besitzt nahezu 1700 historisch wertvolle Bauten und Anlagen, deren Erhaltung wegen ihrer besonderen geschichtlichen, baukünstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Öffentlichkeit liegt und die damit gesetzlich geschützte Bau- oder Bodendenkmale sind.
Denkmalschutz und Denkmalpflege umfassen alle Maßnahmen, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.
Der Denkmalschutz bezeichnet die hoheitlichen, behördlichen Maßnahmen auf Gesetzesgrundlage: Gebote, Verbote, Genehmigungen, Überprüfungen, Anordnungen und Sanktionen.
Denkmalpflege beinhaltet die Maßnahmen nicht hoheitlicher Art, z.B. Beratung, Planung, Vorsorge, Pflege, und Reparatur, aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Zuschusswesen.
Die Aufgaben der Denkmalschutzbehörde nimmt in Braunschweig die Stelle Denkmalschutz, Denkmalpflege des Referats Bauordnung im Baudezernat wahr. Durch Beratung, Gewährung von Zuschüssen und Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich die Stelle auch im Bereich der Denkmalpflege.

