Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten"

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Mit dem vorliegenden Konzept wird die Grundlage für eine sinn- und maßvolle Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet von Braunschweig geschaffen. Die Herangehensweise an das Thema ist dabei sehr stark geprägt durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerung bewegen können. Fakt ist, dass die aktive Steuerung in erster Linie über die Bauleitplanung erfolgt.

Die unverbindliche Umsetzung des Konzepts erfolgt über die verbindliche Bauleitplanung. Mit dem vorliegenden Steuerungs-konzept „Vergnügungsstätten“ sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Braunschweig bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden. Dabei ist sowohl den städtebaulichen Belangen und den Regelungen der Baunutzungsverordnung als auch dem Grundsatz der Gewerbefreiheit Rechnung zu tragen - auch, indem die in Rede stehenden Nutzungen gesamtstädtisch betrachtet und gestreut werden.

Mit dem Konzept werden zukünftige Entscheidungen der Stadt Braunschweig transparent gemacht. Potenzielle Vorhaben Träger erhalten Sicherheit bei der Planung ihres Investitionsvorhabens.

Die Umsetzung erfolgt nach Bedarf im Rahmen der Bauleitplanung.

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