Verfahren Peter Joseph Krahe Preis

  1. Für den Preis kommen Projekte in Braunschweig in Betracht, die seit der letzten Verleihung im Jahr 2009 fertiggestellt worden sind.
  2. Für die Anzahl oder Größenordnung einzureichender Projekte bestehen keine Vorgaben.
  3. Eine Beschränkung auf Bauherren oder Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfasser aus einem bestimmten Zulassungsbereich besteht nicht.
  4. Um dem Preisgericht eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage bieten zu können, sind Berufsverbände und Institutionen aus dem Bauwesen gebeten worden, Vorschläge zu unterbreiten. Direktbewerbungen von Architektur- oder Ingenieurbüros sind ebenfalls möglich.
  5. Das Teilnahmeinteresse ist zunächst formlos anzumelden bis zum 13. Februar 2015.
  6. Anschließend erhalten die Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfasser zwei Layout-Bögen sowie ein Erfassungsblatt, in denen die angemeldeten Objekte vergleichbar darzustellen sind. Die Abgabe der Bögen und des Erfassungsblattes erfolgt bis zum 27. März 2015 im pdf-Format an die Adresse Krahe-Preisbraunschweigde.
  7. Im Erfassungsblatt sind ergänzende Angaben zum Objekt sowie die Einverständniserklärung der Eigentümer/Bauherrschaft mit der Teilnahme am Verfahren erforderlich.
  8. Erforderlich sind ferner die Einverständniserklärungen zu einer etwaigen Veröffentlichung von eingereichten Unterlagen (Pläne, Fotos, Beschreibungen) durch die Stadt Braunschweig oder berichtenden Medien.
  9. Das Preisgericht trifft zunächst auf Grundlage der eingereichten Unterlagen in mehreren Rundgängen eine Vorauswahl für die Preisvergabe. Die sich daraus ergebenden Objekte in der engeren Wahl werden im Anschluss an die Jurysitzung bereist und begutachtet.
  10. Kriterien für die Verleihung des Sonderpreises können unter anderem der innovative baukünstlerische oder technische Ansatz, die herausragende Lösung besonders schwieriger Randbedingungen oder auch ein außergewöhnliches, zukunftsweisendes Umsetzungsverfahren sein.
  11. Über den Ablauf der Preisgerichtssitzung wird ein Protokoll erstellt.
  12. Das Preisgericht entscheidet über die Preiswürdigkeit der Objekte. Die Entscheidung des Preisgerichts ist nicht anfechtbar. Das Preisgericht empfiehlt dem Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig die Preisvergabe an einen oder mehrere Preisträger.
  13. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig beschließt auf Vorlage des Oberbürgermeisters letztlich über die Preisverleihung.

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