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Abgeschlossene Sanierungsgebiete

Frankfurter Straße

Das Sanierungsgebiet Frankfurter Straße wurde 1976 förmlich festgelegt und 1985 abgeschlossen. Bei der Stadt Braunschweig ist eine 60-seitige gebundene Broschüre über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen erschienen, die in der Stelle Stadterneuerung erhältlich ist.

Bahnhofsviertel

Das Bahnhofsviertel I war das erste Braunschweiger Sanierungsgebiet. Die Aufhebung der entsprechenden Satzung wurde bereits 1992 bekannt gegeben.

Das Bahnhofsviertel II liegt außerhalb des Okerumflutgrabens und gehört zum südöstlichen Teil des um die Jahrhundertwende planmäßig angelegten Gründerzeitgürtels. Die städtebauliche Sanierung hat hier 1983 begonnen. Über einen Zeitraum von 23 Jahren wurden in diesem Wohnquartier mit Hilfe von Städtebaufördermitteln öffentliche und private Maßnahmen zur städtebaulichen Sanierung nach dem Städtebauförderungsgesetz durchgeführt. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens und mit der Aufhebung der Sanierungssatzung vom 30.06.2006 wurden nach § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) sogenannte Ausgleichsbeträge erhoben. Mit den Ausgleichsbeträgen werden die durch die Sanierung bedingte Bodenwertsteigerung der Grundstücke von den Eigentümern abgeschöpft.

Eine Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen ist in der nachfolgenden Dokumentation zu finden.

Innenstadt

Die städtebauliche Sanierung hat hier 1981 begonnen. Die Zerstörung durch den 2. Weltkrieg sowie das städtebauliche Vorgehen in der Wiederaufbauphase hatten in der Stadt unübersehbare Spuren hinterlassen. Unterschiedliche Epochen und Stile trafen auf sehr vielfältige Weise und oft unmittelbar aufeinander. Das Sanierungsgebiet Innenstadt setzte sich aus einzelnen Teilbereichen zusammen: Magni, Ägidien, Altstadt, Echternstraße und Alter Bahnhof. Die Sanierungsschwerpunkte lagen in der Baustruktur, in der Nutzung und im Verkehr.

Die Sanierungssatzung wurde im Juni 2006 aufgehoben. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens und mit der Aufhebung der Sanierungssatzung vom 30.06.2006 wurden nach § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) sogenannte Ausgleichsbeträge erhoben. Mit den Ausgleichsbeträgen werden die durch die Sanierung bedingte Bodenwertsteigerung der Grundstücke von den Eigentümern abgeschöpft.

Eine Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen ist in der nachfolgenden Dokumentation zu finden.

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