Sanierungsgebiete
Die Stadterneuerung widmet sich Teilbereichen der Stadt, die von besonderen städtebaulichen Mängeln oder ungleichen Entwicklungen geprägt werden. Hierfür zur Verfügung stehende Förderprogramme beziehen sich auf räumlich klar abgegrenzte und durch eine Sanierungssatzung förmlich festgelegte Gebiete, in denen eine „Selbstheilung über den Markt“ nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten ist. Finanziert werden die einzelnen Maßnahmen zu je einem Drittel von Bund, Land und Gemeinde. Dabei handelt es sich u.a. um die Veränderung oder Erneuerung der baulichen Struktur, der Straßen, der privaten und öffentlichen Grünanlagen sowie einer Neuordnung der Verkehrsabläufe. Das 1999 eingeführte Programm `Soziale Stadt´ legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf eine noch intensivere Beteiligung der Bürger, begleitende soziale Maßnahmen sowie die Förderung der lokalen Ökonomie.
Informieren Sie sich im Einzelnen über die nebenstehenden links aufgeführten ehemaligen Sanierungsgebiete, sowie das aktuelle Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet- Soziale Stadt.
Wie kam es zu dem Programm?
Welche Sanierungsgebiete wurden bisher bearbeitet?
Wie geht es weiter?
Für das Westliche Ringgebiet wird von einem mindestens 10-jährigen Bearbeitungszeitraum ausgegangen. 2003 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen Nordwestliches Ringgebiet/ Eichtal fertiggestellt. Damit liegt nun die planerische Vorraussetzung für eine Anmeldung als Sanierungsgebiet vor. Das Gebiet wurde bisher nicht als Sanierungsgebiet angemeldet, weil die Stadt ihren eigenen Drittelteil für die Finanzierung nicht aufbringen konnte.
Welche finanziellen und rechtlichen Besonderheiten gelten für Sanierungsgebiete?
In Sanierungsgebieten können Städtebaufördermittel für verschiedene öffentliche und private Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden. Zunächst erhalten alle Eigentümer einen Eintrag in das Grundbuch. Hiermit wird u.a. sichergestellt, dass für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, die notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt wird. Auf diese Weise kann eine Koordinierung aller Einzelmaßnahmen mit den übergeordneten Zielsetzungen für das gesamte Gebiet stattfinden. Den hierfür vorgesehenen Antragsvordruck erhalten Sie bei der Stelle Stadterneuerung im Rathaus-Altbau, 3.OG, Zimmer 165 oder kann als PDF- Datei heruntergeladen werden. Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei der Sanierung öffentlicher Straßen. Anders als im übrigen Stadtgebiet werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Erst nach Abschluss des Sanierungsgebietes ist der durch die Gesamtheit der Maßnahmen entstandene Wertzuwachs in Form eines Ausgleichsbetrages an die Stadt abzuführen.


