Baulandkataster Braunschweig

Baulandkataster Braunschweig

Baulandkataster

Warum ein Baulandkataster?

Die Stadt Braunschweig ist in den letzten Jahren als Wohnstandort immer beliebter geworden. Die Stadt Braunschweig stellt laufend Baugrundstücke  insbesondere für Familien bereit. Darüber hinaus ist sie bestrebt, auch den Bau innenstadtnaher Wohnungen zu fördern, indem in vorhandenen Siedlungsbereichen - dort wo es verträglich ist - Baulücken gefüllt werden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist das hier vorgestellte Baulandkataster.

Was ist ein Baulandkataster?

Erfasst im Kataster sind nicht nur Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken, wie sie insbesondere bei geschlossener Bauweise für jeden erkennbar sind. Die für das vorliegende Baulandkataster maßgebende Definition (§ 200 Baugesetzbuch) umfasst auch geringfügig bebaute und übergroße Grundstücke sowie fehl- oder mindergenutzte Flächen. Für alle Flächen gilt, dass äußere Erschließung und Infrastruktur weitgehend vorhanden sind. In der Regel können diese Baulücken ohne ein aufwändiges Planverfahren kurzfristig bebaut werden.

Gesamtstädtisch  wurden Informationen zu den einzelnen Grundstücken erhoben, die nun im Geoportal FRISBI (Öffnet in einem neuen Tab) dargestellt werden. Das Kataster enthält u.a. Angaben über die Lage (Flur, Flurstück, Straße) und Größe der bebaubaren Flächen. Damit besteht für Bauwillige bzw. Investoren die Möglichkeit mit dem Wunsch, das Grundstück zu bebauen, auf den jeweiligen Grundstückseigentümer zuzugehen.  

Merkblatt Baulandkataster Stadt Braunschweig zum Thema Eigentümernachweis – Stand 04/2014

Zweck des Baulandkatasters ist es, auf unbebauten, aber erschlossenen Baugrundstücken eine Bebauung zu ermöglichen. Je mehr vorhandene Baulücken bebaut werden, desto weniger müssen neue Baugebiete erschlossen werden. Dies ist wünschenswert, weil erstens dadurch die natürlichen Lebensgrundlagen geschont werden und zweitens die kostenintensive Erschließung eines Baugebietes unterbleiben kann. Aus diesem Grunde sind im Baulandkataster Grundstücke verzeichnet, für die Baurecht bereits besteht oder in absehbarer Zeit geschaffen wird. Es handelt sich dabei zum Teil um öffentliche sowie – in den meisten Fällen – um private Flächen.

Kommunen und Städten ist es aufgrund der Gesetzeslage allerdings unmissverständlich untersagt, die Namen der Eigentümer und deren Anschrift an Interessierte weiterzugeben. Dies resultiert aus den geltenden Datenschutzvorschriften.

Grundbuchämter, Notare und die Katasterämter des Landes verfügen ebenfalls über Informationen über die Eigentümer. Aber auch diese Institutionen dürfen aus Gründen des Datenschutzes bzw. zur Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte Eigentümerdaten von Grundstücken nur weitergeben, wenn vom Antragsteller / der Antragstellerin ein sogenanntes „Berechtigtes Interesse“ nachgewiesen wird. Die örtliche Katasterbehörde sowie die örtliche Notarkammer erkennen das unverbindliche Kaufinteresse an einem Grundstück in der Regel nicht als „Berechtigtes Interesse“ an.

Insofern ist jeder Kaufinteressent / jede Kaufinteressentin in Bezug auf die Beschaffung von Eigentümerdaten auf eigene Initiative angewiesen (z.B. persönliche Recherchen im Umfeld bzw. der Nachbarschaft des betreffenden Baugrundstückes).

Welche Hinweise sind ansonsten zu beachten?

  • Das Kataster enthält keine Informationen über mögliche Veräußerungsabsichten des Eigentümers.
  • Für die Richtigkeit der einzelnen Informationen im Baulandkataster kann die Stadt keine Gewähr übernehmen.
  • Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Im Baulandkataster sind fast ausschließlich private Grundstücke aufgeführt.
  • Das Baulandkataster zeigt auf dass eine Bebauung auf dem Grundstück grundsätzlich vorstellbar ist. Bei konkretem Bauinteresse ist es sinnvoll, zunächst Kontakt zum Eigentümer des Grundstückes aufzunehmen, um die Verkaufsbereitschaft zu erfragen. Wenn der Eigentümer verkaufsbereit ist, ist es in einem zweiten Schritt sinnvoll, das jeweilige Vorhaben mit der städtischen Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt zu erörtern bzw. eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag zu stellen.

Ich bin nicht einverstanden, dass mein Grundstück im Baulandkataster aufgeführt wird.

Sollten Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer oder als Verfügungsberechtigte mit der Veröffentlichung der Grundstücksdaten nicht einverstanden sein, können Sie dem jederzeit widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte unter Angabe der Lagebezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) schriftlich an die unten stehende Anschrift.

Ich kenne weitere Baulücken.

Das Kataster erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Wenn Sie Informationen über Baulücken in Ihrer Umgebung haben, teilen Sie uns dies gerne mit. Das hilft uns bei der Aktualisierung unserer Daten.

Stadt Braunschweig

Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation

Frau Wegner

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