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Städtebauliche Planungen

Die Aufgabenfelder städtebaulicher Planungen sind vielfältig.

Der Flächennutzungsplan hat zur Aufgabe, die beabsichtigten Bodennutzungen für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen darzustellen. Er schafft noch kein Baurecht, bildet aber die Grundlage und den Rahmen für die Bebauungspläne.

Rahmenpläne sollen eine Perspektive für die zukünftigen Nutzungen größerer Bereiche des Stadtgebietes entwickeln.

Durch gezieltes Eingehen auf die örtlichen Verhältnisse kann die Stadt dann in den Bebauungsplänen genau das festsetzen, was angemessen erscheint. Heute stehen Regelungen zur Zusammensetzung der Nutzungen in den Baugebieten, zum Immissionsschutz und zur Ausgleichsproblematik im Vordergrund.

Alle Bebauungspläne sind für jedermann einsehbar.

Über die aktuellen Planverfahren können Sie sich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerinformation und der Auslegung auch online informieren.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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