Steuerungskonzept-Vergnügungsstätten

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 20. November 2012 das Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ beschlossen.

Das Konzept enthält eine fachliche Empfehlung, wo zukünftig in Braunschweig Vergnügungsstätten zugelassen werden sollen, und bildet damit eine wichtige städtebauliche Grundlage bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Steuerungskonzept formuliert Ausschluss- und Zulässigkeitsbereiche insbesondere für Spielhallen und spielhallenähnliche Wettbüros mit vergleichbaren Auswirkungen. Für andere Arten von Vergnügungsstätten gibt das Konzept grundsätzliche Empfehlungen. Das Konzept zeigt und bewertet den gegenwärtigen Besatz an Spielhallen in Braunschweig, gibt Informationen über die unterschiedlichen Arten von Vergnügungsstätten und erläutert die durch Spielhallen und ähnliche Nutzungen zu erwartenden Veränderungsprozesse in der Stadt. Die planungsrechtliche Einstufung der Nutzungen wird dargestellt.

Anlass für die Erarbeitung des Steuerungskonzepts war eine auch in Braunschweig wie in vielen anderen Städten nach der Änderung der Spieleverordnung im Jahr 2006 zu verzeichnende zunehmende Anzahl von Anträgen oder Anfragen zur Errichtung von Spielhallen. Die Vielzahl der Anträge hat deutlich gemacht, dass eine schlüssige Steuerung solcher Nutzungen nur möglich ist, wenn eine gesamtstädtische Betrachtung vorgenommen wird.

Bei der Erstellung des Konzepts wurde zunächst die bestehende Situation aufgenommen und analysiert. Bereiche, in denen eine planungsrechtliche Zulässigkeit ohnehin nicht gegeben war (z.B. Wohngebiete), sowie Bereiche, die aus anderen städtebaulichen Gründen als bedeutsam eingestuft wurden (z.B. die Traditionsinseln), wurden in einem ersten Schritt ausgeschlossen. Die verbleibenden „Suchräume“ wurden einer vertiefenden Bewertung unterzogen. Innerhalb der Suchräume wurden durch eine weitergehende Analyse potenzielle Ansiedlungsbereiche definiert, in denen die genannten Nutzungen zukünftig ausnahmsweise zulässig sein sollen.

Für die bei allen zukünftigen Anträgen erforderliche Einzelfallbetrachtung werden Hinweise zur Prüfung gegeben. Das Konzept selbst entwickelt keine Verbindlichkeit gegenüber Antragstellern. Die verbindliche Steuerung erfolgt erst durch die verbindliche Bauleitplanung. Dafür bildet das Konzept eine Grundlage bei der Erarbeitung der Festsetzungen in den Bebauungsplänen und bei der erforderlichen Abwägungsentscheidung des Rates. Das Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ der Stadt Braunschweig steht hier zum download zur Verfügung:

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