Der nachhaltige Schutz der Umwelt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist Auftrag und ständig neue Herausforderung der Abteilung Umweltschutz. Der Aufgabe, einen modernen und effektiven Umweltschutz umzusetzen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, sieht sich die Abteilung Umweltschutz verpflichtet.
Das Aufgabengebiet der Umweltschutzabteilung bezieht sich dabei auf alle Umweltbereiche, so dass in diesem Verbund die Wasser-, Bodenschutz-, Wald- und Naturschutzbehörde ebenso tätig sind wie die Abfall- und Immissionsschutzbehörde.
In Anwendung der entsprechenden Rechtsgrundlagen ist es vorrangiges Ziel, Umweltschäden und -beeinträchtigungen zu vermeiden oder nötigenfalls zu beseitigen und eine intakte Umwelt zum Nutzen der Menschen, aber auch als natürlichen Lebensraum der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Um diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen und die städtische Umweltsituation valide beurteilen zu können, werden Umweltdaten erhoben und im EDV-gestützten Umweltinformationssystem verfügbar gemacht.
Zur Wahrung der Umweltschutzbelange werden notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen erarbeitet, Kontrollen und Überwachungen durchgeführt und eine Vielzahl von Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben aller Art erstellt. Aber auch mittels eigener Planungen, Gutachten und Konzeptionen wird der kommunale Umweltschutz vorangetrieben: Bausteine hierfür sind z. B. das Klimaschutzprogramm, die Lärmminderungsplanung, die Luftreinhalteplanung, Hochwasserschutzkonzepte oder auch die Landschaftsrahmenplanung. Darüber hinaus wird die städtische Umweltsituation durch die aktive Entwicklung und Umsetzung eigener Vorhaben weiter gezielt verbessert.
Das Aufgabengebiet der Umweltschutzabteilung bezieht sich dabei auf alle Umweltbereiche, so dass in diesem Verbund die Wasser-, Bodenschutz-, Wald- und Naturschutzbehörde ebenso tätig sind wie die Abfall- und Immissionsschutzbehörde.
In Anwendung der entsprechenden Rechtsgrundlagen ist es vorrangiges Ziel, Umweltschäden und -beeinträchtigungen zu vermeiden oder nötigenfalls zu beseitigen und eine intakte Umwelt zum Nutzen der Menschen, aber auch als natürlichen Lebensraum der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Um diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen und die städtische Umweltsituation valide beurteilen zu können, werden Umweltdaten erhoben und im EDV-gestützten Umweltinformationssystem verfügbar gemacht.
Zur Wahrung der Umweltschutzbelange werden notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen erarbeitet, Kontrollen und Überwachungen durchgeführt und eine Vielzahl von Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben aller Art erstellt. Aber auch mittels eigener Planungen, Gutachten und Konzeptionen wird der kommunale Umweltschutz vorangetrieben: Bausteine hierfür sind z. B. das Klimaschutzprogramm, die Lärmminderungsplanung, die Luftreinhalteplanung, Hochwasserschutzkonzepte oder auch die Landschaftsrahmenplanung. Darüber hinaus wird die städtische Umweltsituation durch die aktive Entwicklung und Umsetzung eigener Vorhaben weiter gezielt verbessert.
Fracking
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 20. März 2012 einstimmig folgende Resolution beschlossen:
Der Rat der Stadt Braunschweig lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise -förderung oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Der Rat stellt fest, dass der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht.
Der Rat der Stadt Braunschweig fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf,
- das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,
- sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking – beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,
- eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhalten, zu gewährleisten,
- eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Den einstimmig beschlossenen Antrag finden Sie hier. (pdf; 0,10 MB)
Weiterführende Links:
-
Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland - Stand Dezember 2011 - des Bundesumweltamtes (PDF)
-
Internetauftritt des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu Berbauberechtigungen
-
Internetauftritt des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu Genehmigungsverfahren
-
Karten des Landes Niedersachsen zu den Bergbauberechtigungen
-
Risikostudie Fracking


