Unter den Begriff "Altöl" fallen alle flüssigen oder halbflüssigen Stoffe, die aus Mineralöl hergestellt werden. Hier handelt es sich nicht nur um Motorenöl, sondern auch um Schmierstoffe, Schleifhilfen, Hydrauliköle u. ä. Altöl kann große Schäden verursachen, wenn es in Natur und Umwelt gelangt. Wer Altöl und damit verunreinigte Gegenstände unsachgemäß beseitigt, handelt kriminell und muss mit hohen Strafen rechnen.
Der Ölwechsel auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist verboten. Überlassen Sie den Ölwechsel am Auto am besten Ihrer Werkstatt oder Tankstelle. Wenn Sie den Ölwechsel selber durchführen, achten Sie bitte darauf, alles Altöl sorgfältig aufzufangen. Jeder Händler ist verpflichtet, die gleiche Menge Altöl zurückzunehmen, die er Ihnen verkauft hat. Also bewahren Sie die Quittung oder die Wertmarke gut auf!
Sie können Altöl in Ausnahmefällen bei dem Abfallentsorgungszentrum Braunschweig-Watenbüttel abgeben.
Weitere Informationen zur Rücknahmepflicht finden Sie unter dem Stichwort Altölrücknahme. Bei Verstößen können Sie sich an die Abfallbehörde wenden.
Beachten Sie auch unsere Hinweise zu "wassergefährdenden Stoffen".

