Leben in Braunschweig Umwelt Abfall Genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel merken

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, unterliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Der Katalog dieser Anlagen ist abschließend in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) festgelegt.

Nicht zu dieser Anlagengruppe gehören Verkehrswege und Flughäfen bzw. –plätze, die nicht eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, sondern eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens, eines Verfahrens der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung bzw. luftverkehrrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Bei gegebenem Anlass können Sie sich an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt oder die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an umweltschutz@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.