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Gülle

Gülle, Jauche und Stallmist können im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden. Sie tragen dazu bei, die Zufuhr von Mineraldünger auf die Felder zu reduzieren.

Eine überhöhte Aufbringung von Gülle, Jauche oder flüssigem Geflügelkot auf Felder und Wiesen oder ein Ausbringen zur falschen Zeit erhöht jedoch die Nitratbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Grundsätzlich ist darum das Aufbringen von Gülle, Jauche oder flüssigem Geflügelkot in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar sowie auf tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden verboten. Die zulässigen Höchstmengen, die zu den übrigen Zeiten aufgebracht werden dürfen, sind in der Düngeverordnung festgelegt. Die aufgebrachte Gülle ist zudem zeitnah unterzuarbeiten, so dass auch die Geruchsbelastung schnell abnimmt.

Die Einhaltung der Düngeverordnung wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bezirksstelle Braunschweig; Helene-Künne-Allee 5; 38122 Braunschweig) überwacht.

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