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Klärschlamm

Klärschlamm ist der bei der biologischen Abwasserbehandlung anfallende Schlamm. Klärschlamm aus kommunalen Abwässern enthält Nähr- und Humusstoffe und eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen als Bodenverbesserungsmittel.

Die Klärschlammverordnung regelt das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Die Verordnung bestimmt, dass der Klärschlamm vorher entkeimt sein muss und setzt unter anderem für sieben Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink) Höchstmengen fest. Die Verordnung regelt weiterhin die Zeitabstände, in denen der Klärschlamm aufgebracht werden kann und begrenzt die jährliche Menge.

Bei Fragen zu Klärschlamm oder der Klärschlammverordnung können Sie sich an die Abfallbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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