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Osterfeuer

Ein Osterfeuer ist in unseren Breiten ein üblicher Brauch. Dabei ist Folgendes unbedingt zu beachten:

  • Das Vorhaben muss rechtzeitig und schriftlich bei der Abfallbehörde der Stadt Braunschweig (Abteilung Umweltschutz) angezeigt werden.
  • Die Feuerwehr ist über Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung zu informieren.
  • Der öffentliche Charakter muss gegeben sein. Veranstalter sollten deshalb größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein (keine Familienveranstaltung).
  • Die Veranstaltung sollte am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden.
  • Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt. Das Feuer darf keinesfalls zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z. B. Sperrmüll genutzt werden.
  • Das Brennmaterial darf erst am Tag der Veranstaltung auf der Feuerstelle endgültig aufgeschichtet werden.
  • Das Material darf eine Menge von 150 m³ nicht überschreiten.
  • Der Einsatz von flüssigen Brennstoffen ist verboten.
  • Rauch und Funkenflug dürfen Personen und benachbarte Grundstücke nicht gefährden. Ein Abstand von 50 - 100 Metern zum nächsten Wohnhaus ist angemessen (je nachdem, ob das Gebäude aus nicht brennbaren oder brennbaren Materialien gebaut ist).
  • Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein. Beim Verlassen des Platzes ist die Glut zu löschen und mit Erde abzudecken.
  • Die Feuerstelle ist umgehend zu säubern. Verbliebene Materialien müssen innerhalb einer Woche fachgerecht entsorgt werden.
  • Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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