Ein Osterfeuer ist in unseren Breiten ein üblicher Brauch. Dabei ist Folgendes unbedingt zu beachten:
- Das Vorhaben muss rechtzeitig und schriftlich bei der Abfallbehörde der Stadt Braunschweig (Abteilung Umweltschutz) angezeigt werden.
- Die Feuerwehr ist über Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung zu informieren.
- Der öffentliche Charakter muss gegeben sein. Veranstalter sollten deshalb größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein (keine Familienveranstaltung).
- Die Veranstaltung sollte am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden.
- Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt. Das Feuer darf keinesfalls zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z. B. Sperrmüll genutzt werden.
- Das Brennmaterial darf erst am Tag der Veranstaltung auf der Feuerstelle endgültig aufgeschichtet werden.
- Das Material darf eine Menge von 150 m³ nicht überschreiten.
- Der Einsatz von flüssigen Brennstoffen ist verboten.
- Rauch und Funkenflug dürfen Personen und benachbarte Grundstücke nicht gefährden. Ein Abstand von 50 - 100 Metern zum nächsten Wohnhaus ist angemessen (je nachdem, ob das Gebäude aus nicht brennbaren oder brennbaren Materialien gebaut ist).
- Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein. Beim Verlassen des Platzes ist die Glut zu löschen und mit Erde abzudecken.
- Die Feuerstelle ist umgehend zu säubern. Verbliebene Materialien müssen innerhalb einer Woche fachgerecht entsorgt werden.
- Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

