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Umweltpolizei

Der Umweltschutz ist in vielen Einzelgesetzen und Verordnungen geregelt, für die der Bund oder das Land Niedersachsen zuständig sind (s. a. Umweltgesetze). Verstöße gegen diese Gesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bestraft werden können. Besonders schwere Verstöße, bei denen das Umweltrecht absichtlich missachtet und der Umwelt schwerer Schaden zugefügt wird (z. B. Ablassen von Altöl in der Natur), sind Umweltstraftaten, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.

Ein Fachkommissariat der Polizei ist auf Umweltdelikte spezialisiert (Polizeiinspektion Braunschweig - Zentraler Kriminaldienst - Fachkommissariat 3.3; Friedrich-Voigtländer-Str. 41, 38104 Braunschweig; Fax 4 76 23 05).

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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