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Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig

Die Aufgaben der Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz. Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.

 

Wichtige Aufgaben der Stadt Braunschweig im Bodenschutz sind unter anderem:

  • die Erfassung und Bewertung von Altlasten
  • Anordnungen zur Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
  • Führen des Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnisses einschl. Erteilen von Auskünften aus dem Verzeichnis
  • Vertreten von Belangen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei der Planung und Genehmigung unterschiedlicher Vorhaben (Straßenbau, Gewässerbau, baulicher Anlagen usw.)

 

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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