In Braunschweig wird zukünftig der Ausbau von regenerativen Energien durch ein eigenes Förderprogramm unterstützt. Der Rat der Stadt hat am 11. Oktober 2012 die entsprechenden Förderrichtlinien beschlossen. Durch das Förderprogramm leistet die Stadt Braunschweig einen weiteren Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien und zur Erreichung der im Klimaschutzkonzept formulierten Klimaschutzziele.
Der Fördertopf umfasst ein Volumen von insgesamt 370.000 Euro, mit denen in den nächsten vier Jahren Projekte von engagierten Braunschweigerinnen und Braunschweigern bezuschusst werden.
Die Auszahlung der Fördermittel ist erst nach Freigabe des städtischen Haushaltes für das Kalenderjahr der Antragsstellung möglich.
So werden künftig folgende Projekte im Stadtgebiet gefördert:
1. Solarthermie
- solarthermische Anlagen auf Mehrfamilienhäusern (mindestens 3 Wohneinheiten) mit einer Kollektorfläche von mehr als 100 m² zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- solarthermische Anlagen auf Nichtwohngebäuden (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern) mit mind. 500 m² Nutzfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kälteerzeugung
- solarthermische Anlagen auf einem Ein- und Zweifamilienhaus zur reinen Warmwasserbereitung mit einer Größe von weniger als 20 m².
Antrag auf Zuschuss zur Errichtung einer thermischen Solarkollektoranlage
2. Beratungsleistungen
- Beratungsleistungen zum Einsatz von regenerativen Energien und nachwachsenden Rohstoffen und
- Machbarkeitsstudien zur Umsetzbarkeit von Vorhaben zur Errichtung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung und Verwendung nachwachsender Rohstoffe.
Antrag auf Zuschuss zu einer Beratungsleistung
3. Photovoltaikanlagen
auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit Ost- bzw. West-ausgerichteten geneigten Dachflächen (keine Flachdächer)
Antrag auf Zuschuss zur Errichtung einer Ost/West-ausgerichteten Photovoltaikanlage
Das Braunschweiger Förderprogramm deckt so die Bereiche ab, die bisher nicht anderweitig gefördert werden, oder deren Umsetzung trotz bestehender Förderung nicht immer wirtschaftlich zu realisieren ist. Auf diese Weise können weitere Potenziale zur Erzeugung von regenerativen Energien erschlossen und die Energiewende in Braunschweig schneller vorangetrieben werden.
Abteilung Umweltschutz, Herr Matthias Hots
Richtlinien zur Förderung
- Richtlinie für Zuschüsse zur Errichtung von thermischen Solarkollektoranlagen (PDF)
- Richtlinie für Zuschüsse zu Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zum Einsatz regenerativer Energien (PDF)
- Richtlinie für Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Ost-/West-ausgerichtete Dachflächen (PDF)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig (PDF)


